Änderungsantrag zum Antrag "Wachstum und Wertschöpfung trotz Pandemie"

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird auf Grundlage des Verwaltungsstandpunktes (Vorlage - VII-A-01391-VSP-01) wie folgt geändert:

  1. Die von der Verwaltung kommunizierte "Stellenbremse" zum Stellenplan 2020 (im Rahmen der durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung vom 30.01.2019) wird mit Wirkung zum 17.09.2020 aufgehoben. Die diesbezüglichen Stellen sind entsprechend des v.g. Beschlusses zum Stellenplan 2020 schnellst möglich auszuschreiben und zu besetzen. Begründende Abweichungen zum Stellenplan 2020 sind von der Verwaltung dem Stadtrat per Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
  2. Das Mittelstandförderprogramm wird im Jahr 2020 um 200.000 € aufgestockt. Weitere 400.000 € sind in der Haushaltsplanung 2021/22 zu berücksichtigen, um pandemiebedingte Anpassungsstrategien und deren Umsetzung in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen.
    Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 200.000 € gemäß § 79 (1) SächsGemO werden beschlossen. Die Mittel werden im PSP-Element 1.100.57.1.0.01.09 für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen" (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto "allg. Schlüsselzuweisungen v. Land" (31110000). Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushaltsplan 2021/22, den Betrag in Höhe von 400.000 € in den Haushaltsplan des Jahres 2021 einzustellen.
  3. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit der lokalen Wirtschaft Unterstützungsangebote für wachstumsorientierte nachhaltig (ökonomisch, sozial, ökologisch) wirtschaftende BestandsUnternehmen, die über bisherige Maßnahmen des Mittelstandförderprogramms hinausgehen. Im Blick stehen dabei Kriterien unter der Zielsetzung Leipzigs zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz, so unter anderem die Sicherung von Beschaffungsvorgängen und die Neuordnung von Lieferketten, ein Stärkung regionaler Lieferketten und der lokalen Konzentration von Fertigungsketten, das Finden von neuen Absatzmärkten und Markteintritten, die Förderung von IT- und Kommunikationsinfrastruktur, der Aufbau von Online-Vertriebskanälen und die Vermittlung von Forschungs-, Kooperations- oder Produktionspartnern betreffend. Insbesondere Bestandsunternehmen mit dem Potential zum „Hidden Champion“ sollen zur Zielgruppe gehören. Zur Erarbeitung und Umsetzung der Angebote werden 1,5 Million € zur Verfügung gestellt.
    Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushaltsplan 2021/22, den Betrag in Höhe von jährlich 750.000 € in die Haushaltspläne der Jahre 2021 und 2022 einzustellen.
  4. Zur kurzfristigen Umsetzung der Beschlusspunkte 2 und 3 wird die Verwaltung beauftragt, einen durchgängigen digitalen Workflow zur Beantragung, Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung der Fördermittel zu erstellen.
  5. Die Ratsversammlung beschließt zur Unterstützung touristischer Infrastruktur und Angebote in Leipzig und zur Anpassung des Tourismusmarketings an geändertes Reiseverhalten vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushaltsplan 2021/22, den Betrag in Höhe von 350.000 € in den Haushaltsplan des Jahres 2021 einzustellen.
    Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 50.000 € gemäß § 79 (1) SächsGemO werden beschlossen. Die Mittel werden im PSP-Element 1.100.57.1.0.01.09 für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen" (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto "allg. Schlüsselzuweisungen v. Land" (31110000).
  6. Die Übertragungsmöglichkeit von Haushaltsausgaberesten aus den Beschlusspunkten zwei bis fünf ins Jahr 2022 wird gewährleistet.
  7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle diesbezüglichen Ausgaben als pandemiebedingte zusätzliche Aufwendungen im Rahmen des Schutzschirms für Kommunalfinanzen gegenüber dem Freistaat geltend zu machen.
  8. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit wird halbjährlich über die ausgereichten Mittel und Kriterien für ihre Ausreichung informiert.

 

Begründung:

Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist es notwendig, Resilienz - eine Widerstands- und Regenerationsfähigkeit der Wirtschaft und Gesellschaft – aufzubauen: diese Meinung vertritt auch die Bundesregierung.[1] Dies ist nur zu erreichen, wenn Investitionen an Kriterien im Sinne von ökonomischer, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit gekoppelt sind. Daher muss dieser Beschluss „Wachstum und Wertschöpfung trotz Pandemie“ eine solche Kopplung vorsehen. Da Resilienz und Nachhaltigkeit nicht ausschließlich sich aus Wachstumsorientierung ergeben, sollten formal nicht nur wachstumsorientierte Bestandsunternehmen als Antragsteller zugelassen werden.

Städtisch mögliche Unterstützungsangebote und Investitionen sollten im Rahmen der Antragsprüfung auch, wie mit der Vorlagenprüfung zur Klimawirkung beschlossen, betrachtet und soweit möglich eingeschätzt werden. Eine Vorlagenprüfung wurde mit der Ausrufung des Klimanotstands VI-A-07961 zum II. Quartal 2020 beschlossen: „Bei allen städtischen Entscheidungen sind damit der Klimaschutz sowie der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels prioritär zu beachten. Die beantragte Vorlagenprüfung hinsichtlich der abschätzbaren Klimawirkungen erfolgt innerhalb der Vorlagensystematik sowie im strategischen Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK) unter besonderer Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit. Die abschätzbare Klimawirkung einer Vorlage ist so darzulegen, dass die Folgen und ihre Ausmaße im Falle eines Beschlusses ersichtlich werden. Hierzu wird seitens der Verwaltung ein Vorschlag bis zum II. Quartal 2020 vorgelegt, der sich an dem derzeit in Erarbeitung befindlichen Vorschlag des Deutschen Städtetages (DST) orientiert.“

Beschluss der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020

Punkt 1 des Änderungsantrages wurde mit 29/31 vom Stadtrat abgelehnt.

Die Punkte 2 bis 8 wurden vom Stadtrat beschlossen

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