Änderungsantrag zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 452 "Bahnbogen Leutzsch";

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 8. Juli 2020

 

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird ergänzt um nachfolgenden Punkt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit in geeigneter Form zu beteiligen, um die Planungsziele für das Plangebiet weiter zu qualifizieren. Stadtrat und Stadtbezirksbeirat Alt-West sind über das Beteiligungskonzept zu informieren.

Begründung:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Plangebiet „Bahnbogen Leutzsch“ ausdrücklich.

Wir sind erfreut, dass die Stadtverwaltung nun endlich auch Handlungsbedarf für das Plangebiet sieht und es für erforderlich hält, die Brachflächen städtebaulich zu ordnen.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im März 2018 die Verwaltungsvorlage „Vorplanung Ersatzneubau Georg-Schwarz-Brücken einschließlich Umbau "Am Ritterschlößchen“ abgelehnt.

Unsere Gründe waren damals:

          der überdimensionierte Brückenneubau für den Individualverkehr,

          die Nicht-Prüfung einer „sanfteren" Brückenbau-Variante,

          die vernachlässigte maßgebliche Stärkung des ÖPNV-Knotenpunktes vor Ort und

          die seitens der Stadtverwaltung nicht erfolgte stadträumliche Betrachtung des Plangebietes unter Einbeziehung des vorgeplanten Brückenneubaus.

Wir sind der Auffassung und sehen die Notwendigkeit, dass neue Stadtquartiere im Sinne der nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege zu gestalten sind.

Unter Berücksichtigung vorhandener gewerblicher Angebote sind Standorte für soziale Einrichtungen bzw. Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kita, Schule) zu sichern. Stadträumliche Strukturen sind zu entwickeln. Wohnen ist anzusiedeln. Direkte Wegebeziehungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sind mit zu planen, um die Stärkung des ÖPNV-Knotenpunktes vor Ort auch zielführend umzusetzen. Öffentliche städtische Grünflächen, größere wie kleinere („Pocket-Parks“), sowie öffentlich zugängliche Sportfreiflächen sind abzusichern.

Folgende Ziele des INSEK sind zu berücksichtigen:

          Schaffung eines bezahlbaren und vielfältigen Wohnungsangebotes, u.a. durch die Bereitstellung von 30% sozial gefördertem Wohnungsbau entsprechend der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Freistaates (Ziel Bezahlbares Wohnen),

          Bessere Ausnutzung von vorhanden Flächenreserven und vorhandenen Infrastrukturen um das Wachstum flächensparend zu gestalten (Ziel Balance zwischen Verdichtung und Freiraum)

          Flächen für Wohnfolgeeinrichtungen der sozialen Infrastruktur sind zu sichern und angemessene wohn- und siedlungsnahe öffentliche und private Grünflächen je Einwohner sind anzustreben.

Ebenso sind die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel entsprechend des Stadtratsbeschlusses (Vorlage Nr. VII-A-07961 Ausrufung Klimanotstand) in der weiteren Qualifizierung der Planungsziele zu berücksichtigen. Ferner ist im Rahmen der integrierten Betrachtung des Stadtraumes eine angemessene Form der zu errichtenden Verkehrsanlagen im Sinne des beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios zu entwickeln.

 

Unter Bezugnahme auf die von uns oben genannten Gesichtspunkte ist es unseres Erachtens sinnvoll und erforderlich, eine Bürger- und Akteursbeteiligung unter Einbeziehung der Eigentümer von Liegenschaften durchzuführen, um die Planungsziele und die stadträumliche Betrachtung weiter zu qualifizieren. Die Stadtratsfraktion begrüßt, dass zur Absicherung der Interessenlage der Stadt außerdem eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen werden soll.

Beschluss der Ratsversammlung am 9. Juli 2020

Der Antrag wurde von der Mehrheit des Stadtrates mit 22/34/1 Stimmen abgelehnt.

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