Änderungsantrag zum "Ausführungsbeschluss zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Kauf von bis zu 40 Einsatzfahrzeugen unter 7,5 Tonnen für die Branddirektion Leipzig"
Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 15. März 2022
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich aktiv für eine Änderung der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens“ (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) einzusetzen, um im Sinne des Klimaschutzes künftig auch Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb in die Landesförderung zu berücksichtigen.
Begründung:
Laut der benannten Förderrichtlinie ist die Einhaltung der aktuell gültigen Fahrzeugnormen erforderlich. Hierbei verweist die Verwaltung insbesondere auf folgende Regelwerke:
DIN EN 1846-2 Feuerwehrfahrzeuge: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung
- E-DIN 14502-2 Zusätzliche nationale Festlegungen zur DIN EN 1846
- DIN 14507-2 Einsatzleitwagen (ELW 1)
- DIN 14507-5 Kommandowagen (KdoW)
- Technische Richtlinie Mannschafttransportwagen (MTW) nach sächsischer Richtlinie Feuerwehrförderung (Anlage 1), gemäß DIN EN 1846
Im Einzelnen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Vorhandensein eines Kraftstofftanks, dessen Fassungsvermögen so groß sein muss, dass eine Fahrstrecke von 300 km auf der Straße oder der Betrieb von Ausrüstungen, die vom Fahrzeugmotor angetrieben werden, über eine Dauer von 4 Stunden möglich sind.
- Vorhandensein einer Einfüllöffnung an dem benannten Kraftstofftank, die das Befüllen mit üblichen dafür vorgesehenen Einrichtungen (z.B. Kanister) ermöglichen und die dafür leicht zugänglich ist.
- Konstruktion/Anordnung der Füllöffnung(en) des (der) Kraftstofftanks so, dass das Risiko der Berührung des Kraftstoffes mit beliebigen heißen Teilen des Fahrzeugs oder der Ausrüstung, einschließlich des Abgassystems, vermieden wird.
Diese Regelungen sind mit mittlerweile deutlich vorangeschrittener Elektromobilität und den nationalen Anstrengungen im Klimaschutz vollkommen überholt und sollten dringend aktualisiert werden. Nur dann können die Kommunen mit Landesförderung finanziell in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Einsatzfahrzeuge auch im Sinne des Klimaschutzes mit vollständig nichtfossilem Antrieb zu beschaffen.