Änderungsantrag zum Bürgerhaushalt
Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 18. Januar 2021
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt unter Punkt 4 ersetzt:
- Jeder Stadtbezirk, für den die Stadtbezirksverfassung gemäß § 27 Abs. 1 der Hauptsatzung eingeführt ist, erhält ein pauschales Budget i. H. v. jeweils 50.000 EUR in den Haushaltsjahren 2021 und 2022.
Ausgehend von einem Mittel in Höhe von 50.000 EUR pro Stadtbezirksbeirat und einer Gesamtsumme von 500.000 EUR (entspricht 10 Stadtbezirken) wird die Höhe des zur Verfügung gestellten Stadtteilbudgets jedes einzelnen Stadtbezirkes aufgrund der Einwohner*innenzahl festgelegt. Zum jeweiligen Geltungsbereich der Stadtbezirksverfassung gehören alle Ortsteile des Stadtbezirkes gemäß § 26 der Hauptsatzung, ausgenommen diejenigen, in denen gemäß § 29 der Hauptsatzung eine Ortschaftsverfassung gilt.
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Vergangenheit sich immer wieder auf die Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet ausgesprochen. Die jeweiligen Ortschaften bekamen und bekommen noch heute anteilig der Einwohner*innenzahl ihre Brauchtumsmittel. Eine Ungleichbehandlung der Stadtbezirksbeiräte durch die Vereinheitlich eines Stadtteilbudgets von je 50.000 EUR widerspricht einer weiteren Annäherung und Gleichbehandlung der Stadtbezirkseiräte und Ortschaftsräte und ist deshalb abzulehnen.