Änderungsantrag zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030

Maßnahme I.1 wird wie folgt geändert:

I.1 Klimagerechte Sanierung von Stadtquartieren
 

Beschreibung

Die Erstellung von integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepten auf Quartiersebene und die Umsetzungsbegleitung durch Energetische Sanierungsmanagements (ESM) sind ein wichtiges Mittel in der energetischen Stadtsanierung. Hierzu werden bis 2023 für alle energetischen Sanierungsgebiete und bis 2025 für alle weiteren Bestandsquartiere Sanierungsfahrpläne mit der Zielsetzung einer Sanierungsrate von 3,5 % des Bestands pro Jahr sowie dem Ersatz fossiler Heizungssysteme im Gesamtbestand durch erneuerbare Wärmelösungen bis 2035 erarbeitet. Die konzeptionell entwickelten Maßnahmen werden durch ein interdisziplinäres Team in enger Abstimmung mit den Menschen und Akteuren vor Ort umgesetzt. Das Förderprogramm „Heizungsmodernisierung“ setzt hierfür entsprechende Anreize und ermöglicht die Förderung von Genossenschaften zur Finanzierung, Installation und Umlage von Wärmepumpen. Ab 2024 wird ein Förderprogramm "Energieeffizienz mit stabilen Mieten" umgesetzt, das durch Mietzuschüsse stabile Obergrenzen für Netto-Kaltmieten nach erfolgter energetischer Sanierung gewährleistet.

Begründung:

Um die Klimaziele zu erreichen, muss bei der energetischen Sanierung grundsätzlich der gesamte Bestand in den Blick genommen werden. Neben der Inanspruchnahme von Fördermitteln und insbesondere KfW-Programmen sind kommunale Förderungen zielgerichtet zu verstärken.

 

 

Beschluss vom 13. Oktober 2022

Der Änderungsantrag wurde mit 35/21/0 Stimmen mehrheitlich beschlossen.

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Maßnahme IV.7 wird wie folgt geändert:

IV.7 Ausweitung der Kapazitäten von Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum (inkl. Lastenräder)

Beschreibung

Der Satz 'Ein neuer Aspekt ist die Errichtung von Abstellanlagen für Lastenräder im öffentlichen Raum' wird ergänzt mit:

"...sowie generell die Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Parkraum öffentlicher Straßen."

 

Begründung:

Um in den Quartieren geordneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen, muss dies im Parkraum öffentlicher Straßen umgesetzt werden, damit zur Erhöhung von Sicherheit und Aufenthaltsqualität Flächenkonkurrenzen auf dem Gehweg vermieden werden können. Zudem wird mit diesem Angebot die Attraktivität des Radverkehrs enorm gesteigert und direkt CO2 eingespart.

 

Beschluss vom 13. Oktober 2022

Der Änderungsantrag wurde vom Einreicher der Vorlage übernommen und vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen.

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