Änderungsantrag zum Haushaltsantrag "Bürgerbeteiligung professionalisieren und finanziell untersetzen"
Änderungsantrag vom 23. Februar 2015
Beschlussvorschlag
Um einen Start für das Bürgerbeteiligungsverfahren „Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ – Bürgerbeteiligungssatzung“ (Antrag V/A … der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ) finanziell zu untersetzen, werden im Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 50.000 Euro eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Mittel sind freizugeben, sobald der Stadtrat dem Antrag bzw. dessen Intention zugestimmt hat.
Begründung:
Im „Arbeitsprogramm 2020“ des Oberbürgermeisters heißt es: Bürgerbeteiligung und -engagement ist in Leipzig ein Thema mit hoher Relevanz und Aufmerksamkeit.“
Deshalb wurden die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ einst auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses RB IV – 1618/09 vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung des „Forums Bürgerstadt Leipzig“ entwickelt. Im Juli 2012 gab der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Ergebnisse als Informationsvorlage DS Nr. V/2185 „Bürgerbeteiligung - weiteres Vorgehen“ zur Kenntnis. Gleichzeitig initiierte der Oberbürgermeister das Beteiligungsprojekt „Leipzig weiter denken“.
Nach zwei Jahren hält es die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aufbauend auf einem Evaluationsbericht für erforderlich, unter Koordination der Stadtverwaltung in einem partizipativen Verfahren mit der Bürgerschaft die „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ fortzuschreiben und eine Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten und hat dem entsprechend den Antrag V/A … ins Verfahren eingereicht.
Der Beteiligungsprozess könnte unter der Dachmarke „Leipzig weiter denken“ geführt werden. Eine Aufstockung des Budgets von "Leipzig weiter denken" zweckgebunden für dieses Beteiligungsprojekt, wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zum Antrag - deshalb für zielführend erachtet, um die Bürgerbeteiligung weiter zu professionalisieren. Für den Beteiligungsprozess wird die Einbindung eines externen Büros und eine wissenschaftliche Leitung/Begleitung als sinnvoll angesehen.
Entscheidung der Ratsversammlung vom 18. März 2015:
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat abgelehnt