Änderungsantrag zum Haushaltsantrag "Freiheits- und Einheitsdenkmal"

Änderungsantrag vom 23. Februar 2015

Beschlussvorschlag

Für den Start eines breiten Beteiligungsprozess über die Gestaltung des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum werden im Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 50.000 Euro eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Die Mittel werden erst freigegeben, wenn

  1. die Dezernate IV (Federführung) und VI ein Grundkonzept, in dem neben einer exakten Beschreibung des Beteiligungsgegenstandes („Formulierung der Zielstellung“) auch die für den Prozess notwendigen finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen aufgezeigt werden, erarbeitet haben,
  2. dies der Dienstberatung des Oberbürgermeisters im 1. Halbjahr 2015 vorgelegt und
  3. mindestens sowohl im Begleitgremium als auch in einem Bürgerforum vorgestellt und diskutiert wurde sowie
  4. der Stadtrat über das Grundkonzept für den Beteiligungsprozess gemäß Beschluss RBV-2127/14 Beschlusspunkt 2. unter der Dachmarke „Leipzig weiter denken“ positiv entschieden hat.


Begründung

In der Informationsvorlage Nr. DS-00272/14 heißt es unter Punkt 5: „ Der im RBV-2127/14, Beschlusspunkt 2, geforderte breite Beteiligungsprozess über die Gestaltung des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum wird über das städtische Format „Leipzig – weiter denken“ angeschoben. Die Dezernate IV (Federführung) und VI erarbeiten dafür ein Grundkonzept, in dem auch die für den Prozess notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen aufgezeigt werden und legen dieses der DB OBM im I. HJ 2015 vor.“

Das dem Oberbürgermeister zu unterbreitende Grundkonzept (Vorschlag zum weiteren Verfahren gemäß RBV-2127/14, Beschlusspunkt 2.) ist sowohl mindestens im Begleitgremium als auch in einem Bürgerforum vorzustellen und zu diskutieren und des Weiteren dem Stadtrat in einem Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen.

Laut Informationsvorlage Nr. DS-00272/14 soll der neue Prozess zeitnah in Gang gesetzt werden, dennoch soll sich insbesondere hinsichtlich der Formulierung der Zielstellung des weiteren Verfahrens auch ausreichend Zeit genommen werden, dass heißt: Unter Beachtung von  RBV-2127/14, Beschlusspunkt 6. („Die Stadt Leipzig hält an dem Ziel fest, langfristig ein Zeichen für die deutschlandweite und internationale Bedeutung der Friedlichen Revolution in Leipzig im öffentlichen Raum zu setzen.“) gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Hinsichtlich des Grundkonzeptes zum weiteren Verfahren wird ein breiter Grundkonsens (siehe Informationsvorlage Nr. DS V/2185: „Bürgerbeteiligung bindet alle Seiten ein: Bürgerschaft, Stadtrat und Verwaltung zum Nutzen aller Seiten – Trialogprinzip“ … “Eine Bürgerbeteiligungskoordination berät und unterstützt alle Beteiligten. Diese sichert,dass der Stadtrat, die Bürgerschaft und die Verwaltung von Anbeginn, gleichermaßen und in allen Prozessschritten eingebunden sind.“) für notwendig erachtet. Deshalb ist das Grundkonzept als Beschlussvorlage dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, nachdem es mindestens im Begleitgremium und in einem Bürgerforum vorgestellt und diskutiert wurde.


Beschluss der Ratsversammlung vom 18. März 2015:

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen

Zurück