Änderungsantrag zum Nachtragswirtschaftsplan 2021 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe

Änderungsantrag vom 7. Oktober 2021

Die Beschlussvorlage wird um Punkt 3. ergänzt:

3. Die Finanzierung des Stadt-Umland-Projekts „Störmthaler See“ erfolgt unter Vorbehalt einer Grundsatzentscheidung des Stadtrats zur Realisierung des Projekts. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat hierzu eine Beschlussvorlage zuzuleiten, die dem Verwaltungsausschuss, dem Jugendhilfeausschuss, sowie den Fachausschüssen für Klima, Ordnung und Umwelt sowie Stadtentwicklung und Bau sowie dem Behindertenbeirat zur Beratung vorgelegt wird.


Begründung des Antrags

Im Nachtragswirtschaftsplan des SEB ist vorgesehen, dass das Stadt-Umland-Projekt „Störmthaler See“ dem Grundstücksverkehrsausschuss sowie der Ratsversammlung vorgelegt wird. Bislang ist jedoch in beiden Gremien keine grundsätzliche Befassung mit dem Projekt erfolgt. Eine Grundsatzentscheidung zu diesem Projekt ist jedoch angesichts des finanziellen Gesamtumfangs, der umfangreichen fachlichen Fragen hinsichtlich des Inklusionskonzepts sowie umwelt- und raumplanerischer Fragen, die sich vor Ort stellen, geboten.

Im Zusammenhang stellen sich für unsere Fraktionen grundlegende Fragen, die erörtert werden müssen und deren Klärung essentiell für eine Zustimmung zur Realisierung des Stadt-Umland-Projektes unter Mitwirkung des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe sind. Diese betreffen, neben naturschutzfachlichen Bedenken, Fragen der Fachkräftesicherung dieses personell umfangreichen Projektes im Landkreis Leipzig, Fragen von Sicherheit und Haftung für Bewohner*innen, Gäste und Angestellte, Fragen zu vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Projektpartnern und wirtschaftlichen Risiken des Gesamtprojektes für den Eigenbetrieb aber auch Fragen der Vereinbarkeit der Realisierung eines solchen kosten- und fachkräfteintensiven Leuchtturmprojektes außerhalb der Stadt Leipzig mit dem Satzungszweck des SEB.

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