Änderungsantrag zum "Rauchverbot Spielplätze"

Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Jugendparlamentes wird wie folgt ergänzt:

Wenn aus rechtlichen Gründen an öffentlichen Plätzen und vor öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot nicht verordnet werden kann, wird die Stadtverwaltung beauftragt Alternativen zum Rauchverbot und deren finanzielle Auswirkungen zu prüfen:

a) Spielplätze, Kitas, Schulen:
Rauchverbot wie im Ursprungsantrag vorgeschlagen.

b) Eingangsbereiche zu öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig und Haltestellen der LVB:
Es wird mit Hinweisschildern auf alternative Plätze hingewiesen, wo Raucher*innen rauchen können, ohne andere Bürger zu stören. Diese zusätzlichen freiwilligen Raucherzonen (mit Begrenzung und Aschenbecher daneben) können fest oder mobil während der Öffnungszeiten bereitstehen.

c) Parks und öffentliche Plätze:

Die Verwaltung wird beauftragt an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr soll die Maßnahme evaluiert werden.

Begründung:

Auf diese Weise wird das bürgerliche Gewissen eines jeden Rauchers und einer jeden Raucherin angesprochen. Man muss nicht immer Menschen bestrafen oder etwas verbieten, damit sie kooperieren. Mit angemessenen Raucherbereichen auf freiwilliger Basis werden die Rechte der Raucher*innen respektiert und die Gesundheit der Nichtraucher*innen geschützt.

Beschluss der Ratsversammlung am 16. September 2020+

Der Änderungsantrag wurde mit 46/8/4 mehrheitlich so beschlossen.

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