Änderungsantrag zum Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2017

Beschluss:

1. Die Stadtverwaltung Leipzig wird beauftragt schulische Kapazitäten bereitzustellen, die eine Auslastung von 80- 100 % vorsehen. (statt 120 %) (vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt)

2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung bei Neu- und Anbauten mit der Planung von für schulische und pädagogische Bedarfe neben dem Klassenraum (AUR) auch erforderlichen Flächen (Mensa, Turnfläche, Freifläche, Förderung). (vom Stadtrat mehrheitlich anagenommen)

3. Die Stadtverwaltung Leipzig entwickelt bis Ende 2017 ein für alle Schulen verbindliches Beteiligungskonzept für Eltern, Kinder ab Grundschule und Lehrpersonal ab Phase 0 für alle Schulbauten auch bei Anbauten und Erweiterungen, entsprechend Beschluss des Stadtrats vom 20.05.2015 „Verbindliche Beteiligung beim Schulbau (V/A 571) Vorlage: A-00093/14“ (vom Stadtrat mehrheitlich anagenommen)

4. Ergänzend soll in der Schulnetzplanung ein zusätzlicher temporärer Schulstandort ausgewiesen werden, welcher bei Bedarfsspitzen, oder bei Umbaumaßnahmen als Ausweichstandort, für Gymnasien und Oberschulen genutzt werden kann. (vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt)

5. Auf die Einrichtung weiterer gemeinsamer Schulbezirke wird verzichtet. Die bestehenden gemeinsamen Schulbezirke werden auf ihren praktischen Wert hin untersucht und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. (vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt)

Sachverhalt:

zu 1.
Die Bildungsagentur hält eine allgemeine Überbelegung von Klassen um bis zu 20 % für akzeptabel. Diese Option bedeutet die faktische Verschlechterung der räumlichen und organisatorischen Lernbedingungen. Die  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, die Belegung von Klassen mit maximal 100 % einzuhalten und dafür die Kapazitäten bereitzustellen. Begründete Ausnahmen sollen möglich sein (kurzfristiger Zuzug)

Zu 2.
Zu berücksichtigen ist, dass Schulen frei verfügbare Räume brauchen um auf besondere schulische und pädagogische Bedarfe reagieren zu können (z. B. für den Sportunterricht, die Speiseversorgung und bei der Integration von Kindern mit Behinderung oder psychosozialem Förderbedarf) und für Projektarbeiten. Unsere Kinder lernen nicht in Kasernen sondern sollen zeitgemäße, moderne Bildungsbauten vorfinden, hinter diesen Anspruch darf die wachsende Stadt nicht zurückfallen.

zu 3.
Trotz des hohen Zeitdruckes sind die NutzerInnen von Schulgebäuden  bei Schulneubauten und Erweiterungen daran interessiert, sich konstruktiv während der Planung einzubringen. Zugleich sind sie wichtige Ratgeber bei der Feststellung von Notwendigem und kreativen Lösungsansätzen. Diese Zusammenarbeit und Beteiligung sollte schon 2015 ein Konzept für einen gelingenden frühzeitigen Beteiligungsprozess ab Beginn, z. B. Planungsphase 0 bei Neubauten, festgeschrieben werden. Für Kinder und ihre Familien, beginnend in der Grundschule, werden mit diese Festlegung wichtige demokratische Möglichkeiten in ihrem unmittelbaren Erfahrungsbereich gestärkt und sie können eine besondere Beziehung zu ihrer Schule entwickeln. Hierbei sollte auf die Erfahrungswerte des Leipziger Kinderbüros e. V. zurückgegriffen werden.

zu 4.
Da die derzeitige sprunghafte Entwicklung der Schülerzahlen in den weitergehenden Schulen, auch bedingt durch die Änderungen beim sächsischen Schulgesetz, nicht ausreichend überschaubar sind, ist es notwendig, umgehend einen weiteren schulischen Standort, flexibel nutzbar als Gymnasium und/oder Oberschule, durch Flächensicherung sowie planerisch soweit auf den Weg zu bringen, dass auf den Bedarf kurzfristig mit der Bauausführung reagiert werden kann. Dieser Schulstandort soll auch vorübergehend der Auslagerung von Schulen wegen Sanierung und Instandsetzung dienen können und kann den Bauablauf bei Schulen vereinfachen, abkürzen und ggf. auch kostengünstiger gestalten.

Zu 5.
Zur Sicherung der Schulkapazität wurden in Vergangenheit gemeinsame Schulbezirke eingerichtet, auch mit diesem Schulentwicklungsplan werden weitere vorgesehen. Mit mehreren Jahren Erfahrung nehmen wir den Arbeitsaufwand für die Schulleiterinnen wahr und können gleichzeitig keinen kapazitären Nutzen erkennen. Darum schlagen wir eine Betrachtung auf Sinnhaftigkeit vor. Vorläufig sollte darum auch auf die Einrichtung weiterer gemeinsamer Schulbezirke verzichtet werden. Eine schulbezirksfremde Beschulung ist auf Antrag oder im Einzelfall aus kapazitären Gründen ohnedies generell möglich.

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