Änderungsantrag zur Drucksache " 2. Änderung des Planungsbeschlusses "Lebendige Luppe" - Projekterweiterung und Kostenentwicklung"

gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Projekt Lebendige Luppe im Sinne des Auenentwicklungskonzeptes für die Nordwestaue (s. Beschluss v. 20.05.2020) neu auszurichten:

a) Die Ausrichtung des Projektes Lebendige Luppe wird konsequent mit den parallel zu erarbeitenden Erkentnissen des integrierten Auenenwicklungskonzeptes abgestimmt.

b) Die Maßnahmen des Projektes Lebendige Luppe müssen als zentrale Weichenstellung für eine mittelfristige bis langfristige Umsetzung des integrierten Auenentwicklungskonzeptes wirken.

c) Vorbehaltlich der Zustimmung des BfN werden Ressourcen im Projekt Lebendige Luppe auch für ein aktives Offenhalten von Randbedingungen für das Gesamtkonzept z.B. der Mitwirkung von tangierenden Verfahren (z. B. Erweiterung Klärwerk), Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Brücken) oder beim NATURA 2000-Gebietsmanagement genutzt.

Entsprechende Abstimmungen zum integrierten Auenentwicklungskonzept mit passender Ausrichtung der Projektmaßnahmen Lebendige Luppe sind mit dem Fördermittelgeber BfN sowie dem Freistaat Sachsen (SMEKUL/LTV/LfULG) zu führen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem BfN u. a. Fördermittelgebern sowie dem Freistaat Sachsen projektbegleitend weiter zu führen, um das Projekt Lebendige Luppe nach 2020/23 in ein Naturschutzgroßprojekt für das gesamte Auwaldgebiet zu überführen.

Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird Punkt 4 und wird wie folgt gefasst:

4. Die Ratsversammlung bestätigt die Änderung des Planungsbeschlusses für das Projekt „Lebendige Luppe“ vom 08.02.2017 (VI-DS-02029) bezüglich der Weiterführung der Planung für folgende Projektteile:

- BA 4 - Zschampert Nord

- Burgauenbach

- Integriertes Auenentwicklungskonzept für die Nordwestaue

- Zschampert Süd

Die Planungen für BA 1 - 3 – Burgaue / Pfingstanger, Flutung werden vorerst beschränkt auf Leistungsphase 1 – 2. Diese und weitere Planungen erfolgen abhängig von den Ergebnissen des integrierten Gesamtkonzepts gemäß Beschlusspunkt 5.

Die weiteren Beschlusspunkte verschieben sich entsprechend (dann Punkt 5. bis Punkt 7.) Begründung:

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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