Änderungsantrag zur Drucksache Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen

Abstimmungsergebnis der punktweisen Abstimmung in der Ratsversammlung:

Beschlusspunkt 3: 32/28/1 = angenommen

Beschlusspunkt 4: 29/32/1 = abgelehnt

Beschlusspunkt 5: 39/20/1 = angenommen

Änderungsantrag vom 6. November 2019

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch nachfolgende Punkte ergänzt:

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich umgehend beim Freistaat Sachsen für eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 % des Bodenwertes p.a. einzusetzen.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beginnend ab 2020 jedes Jahr mindestens 10 kommunale Grundstücke auf Grundlage dieser Beschlussvorlage ins Verfahren zu bringen. Bei der Auswahl der Grundstücke ist der Grundsatz “Innenentwicklung vor Außenentwicklung” zu beachten.

5. Eine Evaluation des Verfahrens und des Kriteriensets wird dem Stadtrat inklusive ggf. notwendiger Lösungsvorschläge frühzeitig bzw. bis spätestens zum Ende des IV. Quartals vorgelegt.


Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) 2017/2018 erfolgreich die Konzeptvergabe zweier Grundstücke an Baugemeinschaften im Erbbaurecht erprobt.

Die verwaltungsinternen Erfahrungen dieser Modellprojekte sind in dieser Beschlussvorlage berücksichtigt worden. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt diese Verwaltungsvorla-ge im Grundsatz, weil darüber hinaus auch die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe aus Stadtver-waltung und Vertreter*innen der Fraktionen weitgehend Berücksichtigung fanden.

Gleichwohl wurde die Höhe des derzeit geltenden Erbbauzines mit 4% des Bodenwertes p.a. als ein zu korrigierendes Hemmnis erkannt.

Deswegen ist der Oberbürgermeister zu beauftragen, sich umgehend beim Freistaat Sachsen für eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 % einzusetzen. Wir verweisen auf den Stadtstaat Hamburg: Der Erbbauzins für Wohnnutzung beträgt dort seit Februar 2017 2,1 % des Bodenwertes. Informatorisch von Interesse könnte darüber hinaus auch sein, dass der laufende Erbbauzins für eine gewerbliche Nutzung in Hamburg im Februar 2018 auf 2,2 % des Bodenwertes abgesenkt wurde. Der Grundstücksverkehrsausschuss ist fortlaufend und proaktiv über diese Bemühungen zu informieren.

Nach der erfolgreichen Erprobung erwarten wir ein kraftvolles Verwaltungshandeln bei der Umsetzung dieser Beschlussvorlage. Beginnend ab 2020 sollen mindestens 10 kommunale Grundstücke im Wege dieser Beschlussvorlage ins Verfahren gebracht werden. Bei der Auswahl ist der Grundsatz “Innenentwicklung vor Außenentwicklung” zu beachten.

Für den Fall, dass Hemmnisse im Rahmen der Umsetzung erkannt werden, sind diese in einer Evaluation inklusive Lösungsvorschlag dem Stadtrat frühzeitig bzw. bis spätestens zum Ende des IV. Quartals vorzulegen.

Zurück