Änderungsantrag zur Drucksache Masterplan Parkbogen Ost
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusspunkt 2. wird geändert wie folgt:
Basierend auch auf den Beschlüssen RBV-1564/13 vom 20.03.2013 und RB VI-DS-02025 vom 19.11.2015 sowie RB VI-DS-01672 vom 19.11.2015 der Ratsversammlung wird das Projekt „Alte Feuerwache“ umgesetzt.
Begründung:
Im Masterplan zum „Parkbogen Ost“ wird das Projekt „Alte Feuerwache“ als Schlüsselprojekt definiert. Ziel des Projektes ist es, diesen Ort mittels geeigneter Beteiligungsverfahren zu beleben und einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen, um so eine stärkere Verknüpfung und Einbindung in die benachbarten Quartiere zu erreichen.
Ausgangspunkt für das Projekt „Alte Feuerwache“ ist der Beschluss des Stadtrates zum
„Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Leipziger Osten“ (RBV-1564/13 vom 20.03.2013). Auf der Grundlage des vom Stadtrat außerdem beschlossenen und mittlerweile auch bewilligten Förderantrages „Nationale Projekte des Städtebaus“ (RB VI-DS-02025 vom 19.11.2015) wurde der bürgerschaftliche Initiativansatz der Interessengemeinschaft Ostwache nicht nur aufgegriffen, sondern kann seitdem auch konzeptionell fortgeführt werden. Das Projekt „Alte Feuerwache“ ist des Weiteren verankert im Stadtratsbeschluss zum „Integrierten Handlungskonzept EFRE – Fördergebiet Leipziger Osten 2015-2019“ (RB DS VI-01672/15) vom 19.11.2015.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass das Projekt „Alte Feuerwache“ am Standort aufgrund der bisherigen Stadtratsbeschlüsse umzusetzen ist. Es wäre zudem schlicht nicht vermittelbar, wenn gewachsenes bürgerschaftliches Engagement vor Ort ins Leere laufen würden. Jedenfalls ist die „Ostwache“ für uns als Ersatzstandort für den Wertstoffhof Krönerstraße 13 und die Meisterbereiche 1 (Rosentalgasse 14) und Meisterbereich 3 (Liebigstraße 28) der Abteilung Grünanlagen nicht vorstellbar. Die Beantwortung der Einwohneranfrage (VI-EF-03542-AW-01) in der Ratsversammlung am 14.12.2016 hat jedenfalls ergeben, dass diese Nutzungen auf einem bereits endverhandelten und durch das ASW finanzierten Grundstück in der
Geithainer Straße abgesichert werden könnten.
Ob in Bezug auf die städtische Liegenschaft „Ostwache“ die Stadt Leipzig dem Grunde nach ein Erbbaurecht vergeben könnte, das durch eine Konzeptvergabe die strategischen Ziele der Stadt Leipzig absichert, oder auch andere Betreibermodelle (z.B. Genossenschaft) mit Absicherung der Zielstellung in Betracht gezogen werden könnten, ist sinnvollerweise zu einem späteren Zeitpunkt zu klären und wäre vom Stadtrat dann zu beschließen.
Beschluss vom 8. März 2017:
Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat beschlossen, da ihn die Verwaltung zuvor übernommen hat.