Änderungsantrag zur Drucksache: Planungsbeschluss Komplexsanierung Schulgebäude Astrid-Lindgren-Schule / Schulgebäude Löbauer Straße 46

Änderungsantrag vom 14.Oktober 2019

Beschlussvorschlag:

1. Der Planungsbeschluss wird für folgende Einzelmaßnahmen gefasst:

  • Komplexsanierung Gebäude Löbauer Straße 46 mit Erweiterung
  • Komplexsanierung Gebäude Volksgartenstraße 16 (heutiges Gebäude des Astrid-Lindgren-Schule)
  • Interim

2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphasen 1 - 4 HOAI) betragen ca. 2.440.000 € und teilen sich wie folgt auf:

  • Komplexsanierung mit Erweiterung Gebäude Löbauer Straße 46 1.550.000 €
  • Komplexsanierung Gebäude Volksgartenstraße 16    790.000 €
  • Interim      100.000 €

3.     Die Auszahlungen für die Komplexsanierung Gebäude Volksgartenstraße 16 sind im Finanzhaushalt im PSP-Element Astrid-Lindgren-Schule, Sanierung, (7.0001736.700) wie folgt vorgesehen:

 

  • 2019:   50.000 €
  • 2020:   280.000 €
  • 2021:   460.000 €

 

Die Einordnung der Jahresscheibe 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/22 innerhalb des Zuschussbudgets des Fachamtes.

4.     Die Auszahlungen für die Komplexsanierung Gebäude Löbauer Straße einschließlich Interim sind im Finanzhaushalt im PSP-Element GS REA Löbauer Straße 46 (7.0001784.700) in den Haushaltsjahren wie folgt vorgesehen: 

  • 2021:    50.000 €
  • 2022:   750.000 €
  • 2023:   850.000 €

 

Die Einordnung der Jahresscheiben 2021 bis 2023 erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung 2021/22 bzw. 2023/24 innerhalb des Zuschussbudgets des Fachamtes.

5. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2020 i.H. von 535.000 € für die Komplexsanierung Gebäude Volksgartenstraße 16 einschließlich Interim vorgesehen.

6. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 als Ermächtigungsübertrag in das Folgejahr übertragen.

7. Eltern, Lehrkräfte und Schüler/innen der jeweiligen Schulen sind in den weiteren Planungsprozess einzubeziehen. (von der Verwaltung übernommen)

8. Bis zum 31. März 2020 wird ein Planungsbeschluss zur Deckung des zusätzlichen Bedarfes an Sportanlagen bei Inbetriebnahme des zweiten Grundschulgebäudes vorgelegt.


Begründung:

erfolgt mündlich

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