Änderungsantrag zur Drucksache: Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 - 2020

Beschlussvorschlag zur Ergänzung von Punkt 5:

Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird der Einsatz geförderten Personals durch die Stadt Leipzig weiterhin aktiv unterstützt. Die schulbibliothekarischen Arbeitsstelle wird dafür um eine zusätzliche VZÄ aufgestockt. Darüber hinaus werden vergleichbare Finanzierungsformen geprüft. Das Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates Sachsen wird weiter verfolgt.

Begründung:

Das Entwicklungskonzept beschreibt die Einrichtung zusätzlicher Leseräume und Schulbibliotheken ohne diese Aufgabenstellung bzw. dieses Vorhaben in der Verwaltungseinheit personell zu untersetzen und abzusichern. Daher ist eine Stellenergänzung um 1 VZÄ – solange der Freistaat Sachsen Schulbibliotheken nicht finanziert und im Schulgesetz verankert – notwendig. Weiterhin soll die Stadt Leipzig diese Zielstellung in Dresden unterstützen. Leipzig kann allerdings eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume nicht mit dem bisherigen, seit Jahren reduzierten Personal, leisten.

Die schulbibliothekarische Arbeitsstelle leistet einen zentralen Beitrag in der Bibliotheks-Entwicklungskonzeption, sie wählt das Personal aus, koordiniert und schult das teilweise regelmäßig wechselnde angestellte und ehrenamtliche Personal in den Schulbibliotheken und Leseräumen und begleitet die Einrichtungen fachlich und konzeptionell. Die bisherigen zur Verfügung stehenden 2,5 VZÄ der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sind zur Bewältigung der zeitlich und inhaltlich anspruchsvollen Aufgaben seit Jahren zu gering bemessen und bedürfen einer personellen Stärkung. 1995 arbeiteten in dieser Verwaltungseinheit noch 5 VZÄ.

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