Änderungsantrag zur Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird durch folgende Punkte ergänzt:
- Für den zweiten Bauabschnitt (Einfeld-Sporthalle) ist bis Ende 2017 eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten, um die Errichtung der Sporthalle in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen. Die bisher genutzte Einfeldhalle in der Schönbergstraße ist auch für eine zukünftige Vereinssportnutzung zu sichern.
- Für den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 wird bis Ende 2017 eine Planung zur Komplexsanierung und ggf. Erweiterung erarbeitet. In dem Zusammenhang wird das derzeit verpachtete Teilstück des Flurstücks 64a (LA014285) der Gemarkung Knauthain (ehemaliger Schulgarten) durch Kündigung des Pachtverhältnisses der Schule zur zukünftigen Nutzung als Freifläche zur Verfügung gestellt und dient als potenzielle Erweiterungsfläche für den Schulhort.
- Zum Zweck der Schulwegsicherheit ist unverzüglich auf der Schönbergstraße in Höhe des Haupteinganges des Hortgebäudes ein Zebrastreifen einzurichten.
Sachverhalt:
Die 60. Schule braucht dringend die geplante Erweiterung. In diesem Zusammenhang darf aber die Energetische Sanierung des Hauptgebäudes nicht aus den Augen verloren werden, diese muss spätestens im Anschluss an die Fertigstellung des Erweiterungsbaus erfolgen.
Ebenso muss der zweite Bauabschnitt in parallel oder spätestens in direkter Folge umgesetzt werden, um die Ausübung des Sportunterrichtes zu verbessern und vor Ort gewährleisten zu können. Die bisher genutzte Einfeldhalle in der Schönbergstraße wird rege durch verschiedene Sportvereine genutzt. Dies sollte auch nach Fertigstellung der neuen Halle gewährleistet werden, da eine hohe Nachfrage den Bedarf an Hallenfläche widerspiegelt.
Der ausgelagerte und 500m entfernte Hort befindet sich in einem Gebäude welches hinsichtlich seiner Belegung an der Kapazitätsgrenze ist und welches sich in einem baulich grenzwertigen Zustand befindet. Hierfür braucht es dringend eine Planung für eine Komplexsanierung, um den Anforderungen auch künftig gerecht zu werden. Ebenso müssen in diesem Zusammenhang zur möglichen Kapazitätserweiterung Aussagen getroffen und ggf. Planungsschritte veranlasst werden. Das verpachtete Grundstück in Nachbarschaft zum Hort der 60. GS ist verwildert und kaum gepflegt, früher diente es als Schulgarten. Wegen des Erweiterungsbedarfes des Hortes sollte das Pachtverhältnis kurzfristig aufgrund des sozialen Bedarfes gekündigt werden und das Grundstück übergangsweise der Schule bzw. dem Hort zur Nutzung als Freifläche übergeben werden.
Eine Maßnahme, die zwar nicht den eigentlichen Zweck der Vorlage, dennoch aber die Schule selbst betrifft, ist die dringend notwendige Verbesserung der Schulwegsicherheit durch Errichtung eines sicheren Überweges für die Kinder zwischen Schule und Hort. Durch die Errichtung eines Zebrastreifens aus dem vorhandenen Querungshilfenprogrammes soll kurzfristig für eine Verbesserung der örtlichen Situation gesorgt werden.
Beschluss der Ratsversammlung am 8. März 2017:
einstimmig beschlossen