Änderungsantrag zur Informationsvorlage zum Maßnahmenplan im Ergebnis der Evaluierung der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld bzw. Volkmarsdorf

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 13./14. Juli 2022

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt gefasst:

  1. Die Informationen zum Maßnahmenplan im Ergebnis der Evaluierung der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld bzw. Volkmarsdorf werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
    1. den Maßnahmenplan insbesondere im Hinblick auf Gewaltprävention (gewaltpräventive Maßnahmen an Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, Ausweitung von Streetwork, Einführung von Respektslotsen) sowie Stärkung präventiver Ansätze im Maßnahmenkomplex Drogen zu überarbeiten,
    2. den Maßnahmenplan um ein Kommunikationskonzept zu erweitern um die Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden, Anwohnern und Gewerbetreibenden zu verbessern und bestehendes Misstrauen abzubauen. Insbesondere ist die interkulturelle Schulung von Polizeibehörde und Landesvollzugspolizei zu intensivieren.
    3. Den Maßnahmenplan um Hilfsangebote für Schwerstabhängige zu ergänzen.
    4. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu prüfen, inwiefern Gewerbetreibende vor Ort stärker in die Reduzierung des Müllaufkommens eingebunden werden können.
    5. Dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2022 eine Zeitschiene zur Umsetzung des Maßnahmenplans sowie darauf aufbauend einen Jahresplan vorzulegen, der die konkret in 2023 umzusetzenden Maßnahmen enthält und diese finanziell und personell untersetzt. Die Verwaltung legt in den Folgejahren bis jeweils zum Ende des 3.Quartals einen Umsetzungsstand sowie einen Jahresplan für das Folgejahr vor. Die Jahrespläne werden jeweils in einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt,
    6. beim Freistaat auf eine umgehende Abschaffung der Waffenverbotszone sowie eine Absenkung des Betreuungsschlüssels von Bürgerpolizist*innen zu Einwohner*in auf 1:10.000 hinzuwirken.

 

Begründung:

Der vorgelegte Maßnahmenplan legt den Schwerpunkt auf Prävention und nimmt wesentliche Forderungen des vom Rat beschlossenen grünen Antrags ‚Zusammenhalt und Sicherheit im Leipziger Osten stärken‘ auf. In großen Teilen wird jedoch eine Fortschreibung bestehender Maßnahmen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Umsetzung gewaltpräventiver Maßnahmen und innovativer Konzepte wie Respektlotsen bleibt der Maßnahmenplan vage. Leider sind die vorgeschlagenen drogenpolitischen Maßnahmen ausnahmslos repressiv. Insbesondere fehlen Hilfsangebote für Schwerstabhängige.

In der Evaluation der bisherigen Maßnahme kam auch zum Tragen, dass das sog. „racial profiling“ deutlich kritisiert wird und zum Misstrauen führt. Die interkulturelle Schulung der Einsatzkräfte und ein Kommunikationskonzept um Misstrauen abzubauen und Vertrauen zu schaffen sind daher dringend notwendig.

Mit der fehlenden personellen Aufstockung von Polizei und Ordnungsamt droht das Konzept der bürgernahen Polizei zu scheitern. Deshalb wird der Oberbürgermeister aufgefordert, neben der umgehenden Abschaffung der Waffenverbotszone auf eine Absenkung des Betreuungsschlüssels hinzuwirken.

Insgesamt müssen die Maßnahmen mit einer verbindlichen Zeitschiene und Zusagen für die personelle und finanzielle Ausstattung versehen werden, um wirksam zu werden. Für die weitere Qualifizierung des Konzepts fordern wir eine intensive Bürgerbeteiligung vor Ort.

Neufassung des Änderungsantrags zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 15. November 2023

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt gefasst:

I. Die Informationen zum Maßnahmenplan im Ergebnis der Evaluierung der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld bzw. Volkmarsdorf werden zur Kenntnis genommen.

II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. zur Umsetzung des Maßnahmenplans folgende Maßnahmen umzusetzen und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Mittel unterjährig bereitzustellen

a) Einrichtung eines Aktionsfonds im Umfang von außerplanmäßig bereitzustellenden 100.000 EUR ab 1.1.2024

b) Pilothafte Erprobung eines dialogischen Konfliktmanagements im öffentlichen Raum ab 1.1.2024 im Umfang von einer zusätzlichen 1 VZÄ und außerplanmäßig bereitzustellenden 50.000 EUR Sachmittel

c) Integrierte und koordinierte Umsetzung von Gewaltprävention für Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen. Eine vorrangige Anwendung von Maßnahmen im Leipziger Osten ist zu prüfen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat für eine Reaktivierung der VwV Prävention einzusetzen.

2. dem Stadtrat liegt, beginnend mit dem Jahr 2023 jeweils zum Ende des 4. Quartals ein Umsetzungsstand sowie ein Jahresplan für das Folgejahr vor. Die Jahrespläne werden jeweils in einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt,

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat bis zur Einrichtung eines dauerhaften Polizeipostens für die Einrichtung eines mobilen Polizeipostens in Verbindung mit einer vollständigen Aufhebung der Waffenverbotszone zum 1.1.2024 einzusetzen.

Begründung:

Die Neufassung strafft, aktualisiert und konkretisiert den bisherigen Änderungsantrag.

Die Einrichtung eines „Aktionsfonds“ kann gezielt Förderbedarfe im Bereich der Waffenverbotszone abdecken, da bisherige Fördermöglichkeiten wie der Verfügungsfonds Leipziger Osten sowie das Stadtbezirksbudget über das genannte Gebiet hinausreichen und ein geringeres Fördervolumen aufweisen. Pragmatisch bietet es sich an, die bewährten Strukturen des Verfügungsfonds oder Stadtbezirksbudgets zu nutzen. Die Entscheidung über Anträge zum Aktionsfonds ist unter Hinzuziehung geeigneter beratender Akteure zu treffen, die in Abstimmung zwischen SBB Ost und Verwaltung zu benennen sind.

Die Erprobung eines dialogischen Konfliktmanagements im öffentlichen Raum benötigt eine entsprechende personelle und finanzielle Untersetzung, für die ggf. auch Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Für die Umsetzung ist auf gegebene Strukturen wie das Quartiersmanagement, das Aktionsbündnis Leipziger Osten zurückzugreifen und sind die Suchtbeauftragte sowie vom Gesundheitsamt finanzierter freien Träger der Suchthilfe und Angebote von Straßensozialarbeit aktiv einzubeziehen. Für die Konzeption, Koordination, Umsetzung und Evaluation sind eine VZÄ sowie 50.000 EUR für Dialogformate, Workshops, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zu veranschlagen.

Zur Gewaltprävention laufen bereits zahlreiche Maßnahmen an den unterschiedlichen Einrichtungen. Eine integrierte und koordinierte Umsetzung kann grundsätzlich mit den bereits vorhandenen Ressourcen erfolgen. Dazu kann der behördenübergreifende Arbeitsansatz „Prävention im Team“ in Kooperation der Stadt Leipzig, der Polizeidirektion Leipzig sowie des Landesamts für Schule und Bildung im Bereich Prävention genutzt werden, was u.a. die Etablierung eines Gewaltpräventionskonzeptes einschließen kann. Zu prüfen ist, ob ggf. beantragte und bewilligte Maßnahmen vorrangig im Leipziger Osten umgesetzt werden können. Präventionskonzepte an Schulen sind für eine erfolgreiche Gewaltprävention wesentlich. Leider sind Schulen jedoch nicht mehr verpflichtet Präventionskonzepte zu erstellen, seit es die VwV Prävention nicht mehr gibt. Deshalb soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, diese zu reaktivieren.

Seitens des Freistaats wird die vollständige Aufhebung der Waffenverbotszone von der Einrichtung eines Polizeipostens abhängig gemacht. Da nicht absehbar ist, bis wann die Einrichtung eines dauerhaften Polizeipostens erfolgt, soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, sich beim Freistaat für die Einrichtung eines mobilen Polizeipostens verbunden mit einer vollständigen Aufhebung der Waffenverbotszone zum 1.1.2024 einzusetzen

Beschluss der Ratsversammlung am 13. Dezember 2023

Der Änderungsantrag wurde in der Neufassung vom Stadtrat beschlossen

Zurück