Änderungsantrag zur Petition "Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße"

Änderungsantrag vom 11. Mai 2018


Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) Verhandlungen zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf der Karl-Tauchnitz-Straße aus Lärmschutzgründen analog der Anordnung in Markranstädt aufzunehmen.
  2. Um eine Verringerung des Verkehrsaufkommens bzw. der Luft- und Verkehrslärmbelastung anzustreben, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die Maßnahme B2 der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig „Harkortstraße – umweltsensitive Verkehrssteuerung“ zeitnah als A-Maßnahme zu realisieren und anschließend fortlaufend zu evaluieren.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Aufstellung einer Tafel zur Anzeige der Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Karl-Tauchnitz-Straße vorzunehmen.
  4. Die Verkehrssituation in der Karl-Tauchnitz-Straße wird im Rahmen des EU-Projektes „DEMO-EC“ (vgl. VI-DS-04118) betrachtet und Bestandteil des „Verkehrskonzeptes Erweiterte Innenstadt“ sein, welches bis Ende 2019 erarbeitet wird.


Sachverhalt:
 
Der Unmut der Petentin über die hohe Luft- und Verkehrslärmbelastung ist nachvollziehbar, wenngleich diese entsprechend der Ausführungen des Amtes für Umweltschutz unter den geltenden Grenzwerten liegen. Linderung hinsichtlich des Lärmaufkommens würde die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung bringen, wofür jedoch die rechtlichen Voraussetzungen entspr. des VSP aktuell nicht gegeben sind. Die geltende Beschränkung des Schwerlastverkehrs in der Harkortstraße wirkt sich erschwerend auf die Situation aus, da die Karl-Tauchnitz-Straße die gegenwärtige Alternative für eine Fahrt in und aus der Innenstadt darstellt. Linderung könnte eine umweltsensitive Steuerung der Lichtsignalanlage auf der Wundtstraße in Höhe Mahlmannstraße bringen. Die Umsetzung dieser B-Maßnahme ist entprechend des Entwurfes der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes erst für 2021/22 geplant und sollte somit vorgezogen werden.

Erläuterungen der Maßnahme B2:

Die Maßnahme dient u. a. zur Einhaltung/Unterschreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert NO2, welcher in der Harkortstraße im Abschnitt von der Riemannstraße bis zur Karl-Tauchnitz-Straße überschritten wird. Ziel ist es, die LSA-Freigabezeiten auf der Wundtstraße am Knoten Mahlmannstraße beginnend, auf der Dufourstraße und in der Harkortstraße entsprechend der aktuellen Verkehrslage und Umweltsituation zu steuern und zu koordinieren.


Beschluss der Ratsversammlung am 16. Mai 2018

Der Änderungsantrag wurde in den Punkten 1 und 2 vom Stadtrat mit 25-31 bzw. 27-29 Stimmen abgelehnt, die Punkte 3 und 4 mehrheitlich beschlossen.

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