Änderungsantrag zur Neufassung der Vorlage "Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal: Standortvorschlag und Wettbewerbskonzeption"

Änderungsantrag vom 10. Juni 2022

  1. Der Stadtrat bestätigt nimmt das Ergebnis des Beteiligungsprozesses zur Standortfrage, das eine Realisierung des Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz vorsieht, zur Kenntnis. (Vgl. Anlage 1)
  2. Der Stadtrat bestätigt die vom Begleitgremium beschlossene optionale künstlerische Verbindung des Denkmals zu anderen, auf Grundlage des Verfahrensvorschlags gemäß Pt. 3 zu bestimmenden markanten Orten der Friedlichen Revolution in Leipzig im Zuge des Wettbewerbsverfahrens.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals 2022 einen Verfahrensvorschlag zu der von der Stiftung Friedlichen Revolution vorgelegten Konzeption des Wettbewerbsverfahren zur Entscheidung vorzulegen, der eine zeitliche und inhaltliche Verzahnung des Wettbewerbs zu einem Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal unter verbindlicher Beachtung der Richtlinie „Kunst im öffentlichen Raum“ und des Freiraumwettbewerbs unter verbindlicher Beachtung der Vorgaben des Auslegungsbeschluss des B-Plans Wilhelm-Leuschner-Platz ermöglicht. Der Verfahrensvorschlag ist unter Beteiligung und Einflussnahme des Stadtrates und anderer städtischer relevanter Gremien, insbesondere dem Gestaltungsforum, dem Sachverständigengremium „Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement“ sowie dem Beirat „Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau“ zu erarbeiten.
  4. Der Stadtrat beauftragt die Stiftung Friedliche Revolution auf Grundlage des gemäß Pt. 2 zu erarbeitenden Verfahrensvorschlags die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens zu koordinieren und dafür federführend die wichtigen Rahmendaten zu erarbeiten: Besetzung der auswählenden Gremien unter Beteiligung des Stadtrates, Planungen für die finanzielle Ausstattung und Umsetzung.(Vgl. Anlage 2)
  5. Der Stadtrat bestätigt die durch das Begleitgremium LFED empfohlene festgeschriebene Teilnehmer/innenzahl: In einem geschlossenen Verfahren sollen 12 geeignete Teilnehmer/innen eingeladen werden, sich am Wettbewerb zu beteiligen und 24 weitere Teilnehmer/innen sollen über ein offenes Bewerbungsverfahren die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten.  
  6. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 4 erhält die Stiftung Friedliche Revolution eine Zuwendung nach Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig in Höhe von 75.000 Euro ab dem Jahr 2022 bis zum Beginn der Realisierungsphase voraussichtlich Ende 2024. Sollten sich im Verfahren zeitliche Verschiebungen über das Jahr 2024 ergeben, entscheidet der Stadtrat erneut über die Zuwendung für die Stiftung ab dem Jahr 2025. Die Zuwendung ist an den Zweck gebunden, personelle Kapazitäten zur Umsetzung des Wettbewerbes bereitzustellen. Die Deckung im Jahr 2022 erfolgt aus Mehrerträgen bei den Allgemeinen Schlüsselzuweisungen (PSP Element 1.100.61.1.0.01.01, Sachkonto 31110000). Ab 2023 werden die Mittel planmäßig in den Doppelhaushalt der Stadt Leipzig eingestellt.
  7. Der Stadtrat entscheidet über die Umsetzung des Wettbewerbsverfahren inklusive Anpassung des Zeitplanes und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen in einer separaten Vorlage.

Begründung:

Die Realisierung eines Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz birgt in Verbindung mit dem anstehenden Freiraumwettbewerb ein hohes Potential für Stadtentwicklung, Kunst und Erinnerungskultur gleichermaßen. Voraussetzung dafür ist ein Verfahren, dass der Komplexität von Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen und Akteuren gerecht wird. So geben die Leitlinien von 2015 und die im Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans beschlossenen Festlegungen und Grundsatzbeschlüsse zur Freiraumgestaltung, insbesondere des Erhalts und der Schaffung von Grün und Baumbestand bereits einen anspruchsvollen Rahmen vor. Zudem ist den jeweiligen Perspektiven und spezifischen Interessen der beteiligten Akteure wie des Naturkundemuseums, des Forums Recht, Global Hub oder der Markthalle Rechnung zu tragen, ohne die Platzfläche zu überfrachten. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgelegte Konzeption zum Wettbewerbsverfahren kann nur empfehlenden Charakter haben und bedarf einer weiteren Qualifizierung, um diese Herausforderungen im weiteren Verfahren abzubilden. So ist angesichts der engen zeitlichen Taktung und ambitionierten Terminsetzung der parallelen Wettbewerbe unklar, wie der iterative Abstimmungsprozess zwischen künstlerischen und inhaltlichen Ansätzen der Freiflächengestaltung in den einzelnen Verfahrensschritten und der dazu erforderliche Dialog und Austausch funktionieren soll. Auch die Rolle des Begleitgremiums selbst gilt es zu klären.

Ein Verfahrensvorschlag muss diese Fragestellungen ebenso beantworten wie die Einbindung der zuständigen städtischen Gremien. Eine Delegierung von zentralen städtebaulichen Fragen an eine externe Kommission wird der hohen Bedeutung des Standorts und dem demokratischen Anspruch unserer Stadt nicht gerecht. Deshalb sind bereits bei der Erarbeitung des Verfahrensvorschlags neben Stadtrat mit seiner besonderen Rolle im demokratischen Gefüge auch das Gestaltungsforum, das Sachverständigengremium „Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement“ sowie der Beirat „Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau“ einzubinden.

Neufassung des Änderungsantrags vom 16. Juni 2022

Die Punkte 2 und 3 der Beschlussvorlage werden wie folgt gefasst:

2. Der Stadtrat bestätigt die vom Begleitgremium beschlossene optionale künstlerische Verbindung des Denkmals zu anderen, markanten Orten der Friedlichen Revolution, die im Zuge der Auslobung des künstlerischen Wettbewerbes benannt werden.

3. Der Stadtrat beschließt die von dem Expertenrat „Wettbewerb“ der Stiftung Friedliche Revolution vorgelegte Konzeption zum Wettbewerbsverfahren. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals 2022 einen Verfahrensvorschlag zu der von der Stiftung Friedlichen Revolution vorgelegten Konzeption des Wettbewerbsverfahren zur Entscheidung vorzulegen, der eine zeitliche und inhaltliche Verzahnung des Wettbewerbs zu einem Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal unter verbindlicher Beachtung der Richtlinie „Kunst im öffentlichen Raum“ und des Freiraumwettbewerbs unter verbindlicher Beachtung der Vorgaben des Auslegungsbeschluss des B-Plans Wilhelm-Leuschner-Platz ermöglicht. Der Verfahrensvorschlag ist unter Beteiligung und Einflussnahme des Stadtrates und anderer städtischer relevanter Gremien, insbesondere dem Gestaltungsforum, dem Sachverständigengremium „Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement“ sowie dem Beirat „Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau“ zu erarbeiten.

Begründung:

Mündlich

Beschluss vom 16. Juni 2022

Der Änderungsantrag wurde in der Neufassung angenommen.

 

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