Änderungsantrag zur Petition "Autofreie Innenstadt"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 8. Juli 2020

Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird wie folgt ersetzt:

Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage „berarbeitung Andienungskonzept Innenstadt" wird geprüft
 

  1. ob und unter welchen Voraussetzungen

       Katharinenstraße,

       Ratsfreischulstraße,

       Burgstraße,

       Universitätsstraße (zwischen Grimmaische Straße Schillerstraße)

       Ritterstraße (zwischen Am Brhl Goethestraße + Nikolaikirchhof )

       Neumarkt (zwischen Grimmaische Straße bis Magazingasse)

als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und wie diese für den Radverkehr offen bleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr ist dabei besonders zu würdigen.

  1. ob und unter welchen Voraussetzungen in der Innenstadt in Ergänzung zu bereits bestehenden und in Punkt 1. zu prüfenden Fußgängerbereichen

weitere zusätzliche Straßenabschnitte verkehrlich als „verkehrsberuhigter Bereich(e)“ eingeordnet werden können.

  1. wie der innerstädtische Fahrradstraßenring vervollständigt und insbesonde jetzt schon bestehenden innerstädtischen Fahrradstraßen wahrnehmbarer

beschildert und abmarkiert werden können.

  1. Die Verwaltung prüft außerdem, ob mit der seit 28.04.2020 gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der darin enthaltenen sogenannten Erprobungsklausel die Einrichtung von unter Punkt 1. genannten Fußgängerbereichen sowie den unter Punkt 2. beschriebenen „verkehrsberuhigten Bereichen“ als zeitlich und örtlich begrenztes innerstädtisches Pilotprojekt zur Erprobung angeordnet werden können.

 

Begründung:

Die Intention der Petition wird von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Eine attraktive Inneenstadt ist weitestgehend autofrei. Vor diesem Hintergrund haben wir in Ergänzung des Beschlussvorschlages des Petitionsausschusses diesen Änderungsantrag eingereicht. Das Konzept der autoarmen Innenstadt wird damit weiterentwickelt und gestärkt, indem neben dem Andienungsverkehr insbesondere der Fußgänger- und Fahrradverkehr eine weitere und notwendige Stärkung erfährt.

r die Einrichtung und Umsetzung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche steht beispielgebend der Burgplatz.

Der notwendige Lückenschluss des innerstädtischen Fahrradstraßenrings ist dringend geboten. Ein Konzept dazu wurde bereits im Rahmen des Radverkehrskonzeptes von 2002 entwickelt. Es wird deshalb Zeit, fast 20 Jahre später die Lücken endlich zu schließen und damit sicheren und attraktiven innerstädtischen Radverkehr jenseits der Bereiche für Füßngerinnen und Fußnger zu ermöglichen.

Beschluss der Ratsversammlung am 8. Juli 2020

Der Änderungsantrag wurde von einer knappen Mehrheit des Stadtrates mit 30/31/2 Stimmen abgelehnt.

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