Änderungsantrag zur Petition gegen die weitere Bebauung von Blockinnenbereichen/Innen-Carrées in Leipzig

Änderungsantrag vom 17. Juni 2021

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. eine maßvolle bauliche Nachverdichtung der Inneren Stadt eng mit der Erhaltung, Weiterentwicklung und Qualifizierung des urbanen innerstädtischen Grüns zu verknüpfen (Konzept der „doppelten Innenentwicklung“). Falls erforderlich, sind dafür Bebauungspläne aufzustellen,
  2. den Stadtrat bis zum II. Quartal 2022 darüber zu unterrichten, nach welchen Kriterien und mit welchen Instrumenten künftig eine Bebauung und
    anderweitige Versiegelung von Blockinnenbereichen zugelassen oder verhindert werden soll,
  3. Sich gegenüber Bund und Freistaat für eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen, damit es Kommunen ermöglicht wird, die Bebauung oder Versiegelung von Blockinnenbereichen einzuschränken.

Begründung:


Die Petition verfolgt ein wichtiges Anliegen, das mit dem anhaltenden Druck auf den Wohnungsmarkt zunehmend an Brisanz gewinnt. Der Wert von Innenhöfen bzw. Blockinnenbereiche oder Innen-Carrées für die Aufenthaltsqualität, Nachbarschaft, Artenvielfalt und Klimawandelanpassung ist hinreichend benannt. Eine Bebauung dieser Bereiche beeinträchtigt unmittelbar die Lebensqualität der Betroffenen. Hieran zeigt sich, dass das im Grundsatz richtige Prinzip der doppelten Innenentwicklung konzeptionell untersetzt werden muss, um im konkreten Fall wirksam zu werden. Der VSP wird
dementsprechend ergänzt mit dem Ziel, dass nachvollziehbare Kriterien benannt werden, mit denen eine Bebauung auszuschließen oder zuzulassen ist und durch welche Instrumente dies umzusetzen ist. Zudem gilt es, die rechtlichen Spielräume der Baugesetzgebung insbesondere in Fällen nach § 34 dahingehend zu erweitern.

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Juni 2021

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

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