Änderungsantrag zur Stellungnahme der Stadt Leipzig zu geänderten Teilen des Regionalplanentwurfs Leipzig-Westsachsen
Ergänzungsantrag vom 7. Juli 2020:
Die vorliegende Stellungnahme der Stadt Leipzig wird durch folgenden Sachverhalt ergänzt:
Die geforderten Änderungen in der Stellungnahme der Stadt zum Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen und Kapitel 3.5 Luftverkehr aus dem Beschluss der Ratsversammlung vom 31.05.2018* wurden in den "geänderten Teilen des Regionalplanentwurfs Leipzig-Westsachsen" nicht realisiert.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig zu geänderten Teilen des Regionalplanentwurfs Leipzig-Westsachsen 2020 sollte daher die unverminderte Gültigkeit der Stellungnahme von 2018 beinhalten.
Die Punkte Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen und Kapitel 3.5 Luftverkehr der Stellungnahme von 2018 werden mit einem Verweis im vorliegenden Haupttext der aktuellen Stellungnahme als Anlage beigefügt.
Begründung:
Auch wenn sich aktuell "der Planungsverband offen dafür [zeigt], die Forderungen der Stadt Leipzig zum Fluglärmschutz stärker als bisher in der Begründung zum Grundsatz G 2.2.1.13 zu berücksichtigen" und dazu "im Laufe der nächsten Monate einen Textentwurf" zu erarbeiten, sollte die Stellungnahme zu besagtem Grundsatz G 2.2.1.13 aus der Stellungnahme der Stadt vom 31.05.2018 in die nunmehr vorliegende "Stellungnahme der Stadt Leipzig zu geänderten Teilen des Regionalplanentwurfs Leipzig-Westsachsen 2020" einfließen.
* Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2017 - Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 - Endversion nach Beschluss in der Ratsversammlung am 31.05.2018
Beschluss der Ratsversammlung am 9. Juli 2020
Der Ergänzungsantrag wurde vom Stadtrat mehrheitlich so beschlossen.