Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage " Einführung der Gästetaxe"

Änderungsantrag vom 16. August 2018

Beschlussvorschlag:

Zusätzlich zum § 2 der Satzung soll ein Paragraph für „allgemeine Befreiungstatbestände für die Gästetaxe“ mit folgendem Inhalt aufgenommen werden.

Von der Gästetaxe allgemein befreit sind:

a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19.Lebensjahr,

b) Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 25.Lebensjahr,

c) Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX,

d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch Schwerbehindertenausweis, amtsärztliches Zeugnis oder Rentenbescheid nachgewiesen werden kann,

e) Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Heil-/ Kureinrichtungen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden.

Sachverhalt:
 
Die Einführung einer Gästetaxe kann zur wirtschaftlichen, sowie kulturellen Stärkung einer Stadt beitragen, damit dies aber gelingen kann, muss diese Gästetaxe von allen Akteuren (Gäste und Beherbergungsbetrieben) getragen werden.

Um diese Akzeptanz herstellen zu können bedarf es Ausnahmetatbeständen, die auf die soziale und wirtschaftliche Verschiedenheit der Gäste Rücksicht nehmen.

Beschluss der Ratsversammlung am 24. Oktober 2018

Der Änderungsantrag wurde in der Ratsversammlung zugunsten der Neufassung der Verwaltungsvorlage, in der verschiedene Änderungswünsche der Fraktionen berücksichtigt wurden, zurückgezogen.

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