Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage Einführung der Gästetaxe
2. Änderungsantrag unserer Fraktion zur Drucksache
Beschlussvorschlag:
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Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1).
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Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
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Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019
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Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 31.12.2018
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Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation
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Unter Leitung des Ersten Bürgermeisters und Beigeordneten für Finanzen wird ein Forum Gästetaxe gebildet. Dieses berät die Stadtverwaltung bei der Einführung der Gästetaxe, der Auswahl neuer gästetaxefähiger Projekte, der zweckgebundenen Verwendung des Gästetaxeaufkommens sowie der Überprüfung der Höhe der Gästetaxe. Das Forum berichtet der Ratsversammlung regelmäßig zum 30.06. des Folgejahres.
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Die Erträge aus der Gästetaxe werden dem allgemeinen Haushalt zugeführt und dem Fachausschuss Finanzen quartalsweise dargelegt.aufgeteilt: 50% der Erträge dienen der Refinanzierung bereits geplanter touristischer Projekte der Stadt Leipzig und der Umsetzung, 50% der Erträge dienen der Finanzierung neuer und damit noch nicht begonnener Maßnahmen des TEP. Eine Untersetzung erfolgt mit der Haushaltsplanung 2019/2020.
Sachverhalt:
Die Gästetaxe einzuführen wird unterstützt. Die gästetaxepflichtigen Besucherinnen und Besucher unserer Stadt treffen auf ein sehr vielfältiges kulturelles und touristisches Angebot, welches in der Regel aus unterschiedlichsten öffentlichen Finanzquellen mitfinanziert wird, sei es über die Kultur- oder Sportförderung, über Aufwendungen im Zusammenhang mit dem touristischen Entwicklungsplan oder auch Arbeits- und Sachaufwendungen in unterschiedlichsten Bereichen.
Ein Ausbau dieser vielfältigen Angebote mit den Einnahmen aus der Gästetaxe sollte daher nicht vordergründiges Ziel sein, sondern vielmehr die Deckung der ohnehin fließenden öffentlichen Aufwendungen. Um hier eine Verwaltungsvereinfachung und auch Kosten-/Einnahmentransparenz herzustellen wird empfohlen, die Erträge aus der Gästetaxe dem allgemeinen Haushalt zuzuführen und entsprechend im Doppelhaushalt mit Haushaltsansätzen zu agieren. So hat der Stadtrat die Entscheidungshoheit über die Verteilung der Erträge, statt ein neu einberufenes Gremium aus Kämmerei und Tourismuswirtschaft.
Beschluss der Ratsversammlung am 24. Oktober 2018
Der Änderungsantrag wurde in der Ratsversammlung zugunsten der Neufassung der Verwaltungsvorlage, in der verschiedene Änderungswünsche der Fraktionen berücksichtigt wurden, zurückgezogen.