Änderungsantrag zur Vorlage: Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH und die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH

Gemeinsame Neufassung mit Linken und SPD als Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung voraussichtlich im Mai 2020

  1. Alle Immobilien, die an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) bzw. die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft (SPG) übertragen werden, verbleiben bei den empfangenden Unternehmen und sind vom Weiterverkauf ausgeschlossen. Begründete Ausnahmen sind ausschließlich als Vergabe über Erbbaurecht an Mietergemeinschaften, Kleingenossenschaften und Kollektivhausprojekte unter der Maßgabe dauerhaft bezahlbaren Wohnens zulässig und bedürfen der Zustimmung des Stadtrats.
  2. Dem Stadtrat ist bis zum 30.09.2020 ein Sanierungs- und Integrationskonzept für die zu übertragenden teilsanierten und unsanierten Immobilien vorzulegen. Dieses Konzept soll unter Angabe der Sanierungsschritte die bereits durch Stadtratsbeschlüsse sowie in den Eigentümerzielen festgelegten Zielsetzungen zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen von Kosten der Unterkunft, der Quoten für förderfähigen Wohnraum sowie eine sozial ausgewogene und generationsübergreifende Quartiersentwicklung berücksichtigen. Eine Entmietung im Zuge der Sanierung der Immobilien durch die Beteiligungsunternehmen wird ausgeschlossen.
  3. Bis zum 30.09.2020 ist dem Stadtrat eine Informationsvorlage zu den konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der Übertragung ( u.a. GuV und Bilanzen) auf die LWB sowie auf die SPG, insbesondere hinsichtlich der EU-beihilferechtlichen Prüfung (inkl. der entsprechenden Verkehrswertermittlungen), sowie zu den Auswirkungen auf die bestehende Unternehmensstrategie der LWB, insbesondere hinsichtlich des Neubau- und Komplexsanierungsprogramm vorzulegen.
  4. LWB und SPG erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Leipziger Freiheit bis zum 30.09.2020 einen Vorschlag dafür, welche der zu übertragenden Immobilien (max. 5 4) für eine Konzeptvergabe (entsprechend DS 8052) in Erbbaupacht für kooperatives und bezahlbares Wohnen gemäß Pt. 1 geeignet sind. Hierfür kommen nur Immobilien in Betracht , die vollständig unvermietet sowie nicht saniert sind. Näher betrachtet werden dafür u.a. die folgenden Objekte:
    • Hasenheide 2, 4 und 6 in Mölkau
    • Hermann-Liebmann-Straße. 43 in Volkmarsdorf
    • Mariannenstraße 98 in Volkmarsdorf
    • Hermann-Keller-Straße 66 in Kleinwiederitzsch.

Ursprünglicher Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung voraussichtlich im Mai 2020

Pt. 2 wird wie folgt gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im Hinblick auf die anstehende Neufassung der Eigentümerziele der LWB bis zum III. Quartal 2020 ein Konzept zur strategischen Ausrichtung der LWB hinsichtlich der zu übertragenden Liegenschaften gemäß Pt. 1 sowie dem sonstigen Streubesitz der LWB vorzulegen. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

  1. Darstellung der bilanziellen Effekte, insbesondere hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung der LWB,
  2. Varianten der Einbindung in die Unternehmensstruktur der LWB,
  3. Sanierungs- und Modernisierungsstrategie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsstandards für KdU- und Wohnberechtigungsscheinsfähige Mieten,
  4. Grundsätzlicher Ausschluss einer Wiederveräußerung mit Ausnahme der Vergabe über Erbbaurecht an Mietergemeinschaften, Genossenschaften und sonstige Kollektivhausprojekte

Pt. 2 wird zu Pt. 3

Begründung:

Die Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH und die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH Ratsbeschluss RBV-02043-NF-02-NF02 ist eine ordnungspolitisch grundsätzliche sinnvolle Maßnahme dar. Die Vorlage ist jedoch konzeptionell unzureichend unterlegt. Im Hinblick auf die anstehende Neufassung der LWB-Eigentümerziele ist zu klären, wie die strategische Ausrichtung zu übertragenden Liegenschaften sowie des sonstigen Streubesitzes der LWB in die primär auf zusammenhängende größere Objekte orientierte Unternehmensstrategie LWB einzuordnen ist.

Dazu ist 1) insbesondere von Interesse, welche bilanziellen Auswirkungen auf Grundlage der anstehenden Verkehrswertberechnung zu erwarten sind und wie sich dies auf die in den geltenden Eigentümerzielen der LWB vereinbarten Neubau- und Sanierungsziele auswirkt.

Fraglich ist 2) in welcher Weise, z.B. einer eigenen Tochter der Streubesitz der LWB eingebunden wird.

Der in der Vorlage dargelegte Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf legt 3) nahe, eine entsprechende Sanierungs- und Modernisierungsstrategie zu entwickeln, aus der hervorgeht, in welchen Segmenten der Streubesitz künftig positioniert werden soll.

Schließlich wird 4) vorgeschlagen, die gemäß Vorlage ausgeschlossene Wiederveräußerung unter bestimmten Konditionen zu lockern. Dies betrifft insbesondere die Vergabe von Immobilien an Mietergemeinschaften, Genossenschaften und Kollektivhausprojekte, die gemäß wohnungspolitischen Konzept als fester Bestandteil eines gemeinwohlorientierten Wohnungssektors zu stärken sind.

 

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