Änderungsantrag zur Vorlage "Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 18. Januar 2021

Der Antrag wird wie folgt gefasst:

1. Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen auf eine Aufhebung der Waffenverbotszone hinzuwirken, wenn bis zum 15. März 2021 keine Evaluierungsergebnisse vorgelegt werden. Im Falle eines Vorliegens der Evaluationsergebnisse ist auf eine Entscheidung zur Aufhebung der Waffenverbotszone bis zum 30. Juni 2021 im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig hinzuwirken.

Begründung:

Unabhängig von dem im Antrag der Freibeuter aufgestellten fraglichen Zusammenhang zwischen dem Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung und dem Bestehen einer Waffenverbotszone im Gebiet um die Eisenbahnstraße, weisen die Erfahrungen seit Bestehen nicht darauf hin, dass eine Waffenverbotszone hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Akzeptanz und Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist. Die Ratsversammlung sollte hier im Sinne des Antrags der Freibeuter eine Position beziehen, die in das Evaluationsverfahren eingeht. Gemäß Art. 3 der entsprechenden Verordnung des Sächsischen Innenministeriums ist nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten eine Evaluation der Waffenverbotszone vorzunehmen. Diese Frist ist seit dem 5.11.2019 verstrichen. Sinn der Evaluation ist es, eine sachlich fundierte Begründung der Waffenverbotszone herbeizuführen, da deren Einführung lediglich auf Annahmen zur ihrer Wirksamkeit beruht und mithin nur vorläufig gerechtfertigt sein kann. Da nur ein entsprechendes Evaluationsergebnis eine sachliche Grundlage für die weitere Aufrechterhaltung der Waffenverbotszone herstellen kann, ist das Fortbestehen der Verordnung zwingend daran zu binden. Demnach ist die Waffenverbotszone aufzuheben, wenn die Evaluationsergebnisse nicht zeitnah vorliegen. Bei rechtzeitigem Vorliegen ist eine zügige Entscheidung herbeizuführen.

Beschluss der Ratsversammlung vom 18. Februar 2021

Dem Änderungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Umsetzungsstand vom 27.10.2021

in Arbeit

Sachstand:

Beschlusspunkt 1

Die Stadt Leipzig hat sich aktiv beim SMI für die Abschaffung der Waffenverbotszone eingesetzt.

In Abstimmung mit dem SMI wird derzeit ein Maßnahmeplan erstellt, der in seinen Inhalten die Ergebnisse des Evaluationsberichtes zur Waffenverbotszone aufgreift und beabsichtigte Vorhaben/Vorgehensweisen abbildet, um Eigentums-, Körperverletzungs- oder Rauschgiftdelikten zu begegnen sowie Incivilities wie illegale Müllablagerungen, Verkehrsrowdytum, Drogenszene oder Lärm spürbar zu reduzieren.

Diese präventiv ausgerichtete Arbeitsweise wird in Abstimmung mit dem SMI die Rechtsverordnung zur Waffenverbotszone ablösen. Die Fertigstellung des Maßnahmeplans und die Information des Stadtrates dazu ist noch für das vierte Quartal 2021 vorgesehen. In der Folge wird die Aufhebung der Rechtsverordnung erwartet.

Beschlusspunkt 2

Zur Beantwortung wird auf den unter 1. dargestellten Arbeitsstand verwiesen. Eine Aufhebung der Waffenverbotszone bis zum 30.06.2021 war infolge der Auswertung des Evaluierungsberichtes, dessen öffentlicher Kommunikation und der Einbeziehung von in den Maßnahmeplan zu integrierender öffentlicher und nichtöffentlicher Interessenträger nicht möglich.

Zum Arbeitsstand wurde der SB-Beirat Ost in seiner Sitzung am 06.10.2021 durch den Projektleiter informiert.

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