Änderungsantrag zur Vorlage: "Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig"

Antrag vom 14. Juni 2018

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung Leipzig richtet im dem Ausbildungsjahr 2018/19 bis zu 50 und ab dem Ausbildungsjahr 2019/20 jährlich mindestens 50 Ausbildungsplätze für eine berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ein. Darüber hinaus werden ab diesem Ausbildungsjahr zunächst zehn Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit, Studienrichtung Elementarpädagogik eingerichtet. Eine schrittweise jährliche Erhöhung der Ausbildungs- und Studienplätze wird angestrebt.

1.1. Der Aufwand für diese Erweiterung der Ausbildungskapazität beträgt kalkulatorisch für das Haushaltsjahr 2018 für 25 Ausbildungsplätze ca. 253.000 € und wird entsprechend der tatsächlichen Ausbildungsplätze angepasst. Die Kosten werden innerhalb des Personalbudgets 11_PA_ZW und durch gegebenenfalls notwendige zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt dargestellt. Die ab Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden Folgekosten entsprechend Anlage 1 werden in die Haushaltsplanung 2019/2020 aufgenommen.

1.2. Für die Betreuung der 60 neuen Auszubildenden und Studenten werden ab August 2018 1,50 VzÄ Ausbilder/-in im Personalamt sowie je 0,20 VzÄ zur Erweiterung der 60 Stellen der notwendigen Praxisanleiter/-innen in den ausbildenden Einrichtungen (insgesamt 6 VzÄ) im Amt für Jugend, Familie und Bildung über den § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO in den Stellenplan aufgenommen.

1.3. Die Einrichtung mindestens einer zusätzlichen Stelle Ausbilder/in im Personalamt sowie weiterer Stellenanteile für Praxisanleiter für die in 2019 und 2020 einzurichtenden Ausbildungs- und Studienplätze wird im Rahmen der Stellenplanung durch das Personalamt und das Amt für Jugend, Familie und Bildung angemeldet und in den Entwicklungsdialogen zur Haushalts- und Stellenplanung 2019/2020 behandelt.

2. Für die Gewinnung ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher werden ab Juni 2018 2,00 VzÄ Personalsachbearbeiter/innen unbefristet im Stellenplan des Personalamtes über § 77 Abs. 3 Nr.4 SächsGemO aufgenommen. Die Personalkosten werden innerhalb des Personalbudgets 11_PA_ZW dargestellt.

3. Die Stadt Leipzig fördert freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie BA-Studierenden entsprechend der in der Begründung dargestellten Bedingungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im gemeinnützigen Bereich tätige Freie Träger keine Gewinne erwirtschaften, aus denen solche Ausgaben refinanziert werden können und ihnen eine Querfinanzierung von Leistungsbereichen untersagt ist.

Neuer Punkt 4:

Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für die Implementierung eines Förderprogrammes zur berufsbegleitenden Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern und dessen Finanzierung, ähnlich dem in Baden Württemberg seit Jahren praktizierten und erfolgreichen Programm „Praxisintegrierte Erzieher/innenausbildung“ (PIA),  ein.

Sachverhalt:

Die Einrichtung von berufsbegleitenden Ausbildungsplätzen ist richtig und wichtig und wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits seit 2012 gefordert. Das nun beabsichtigte Angebot spiegelt jedoch weder den Bedarf noch die Nachfrage wieder und ist daher im Interesse der Stadt und der Freien Träger der Jugendhilfe, die im Leistungsbereich Kindertagesstätten aktiv sind deutlich nach oben anzupassen. Die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen sind gut angelegtes Geld.

Die bereits ausgeschriebenen Ausbildungsplätze waren unmittelbar nach Ausschreibungsbeginn bereits alle vergeben, was den immensen Bedarf und auch die große Nachfrage bestätigt. Eine nachträgliche Aufstockung auf die doppelte Anzahl der Ausbildungsstellen sollte daher zwingend vorgenommen werden. In der Folge muss selbstverständlich auch der personelle Backround im Personalamt entsprechend aufgestockt werden. Da sich auch in den nächsten Jahren an der Situation um das Werben um Azubis und die Betreuung derjenigen nichts grundlegend ändern wird, ist eine Befristung Personalsachbearbeiter*innen im Personalamt nicht begründet.

Freie Träger betreiben 73% der Kindertagesstätten une leisten damit den wesentlichen Teil der kommunalen Pflichtaufgabe, der Gewährleistung des Rechtsanspruches auf frühkindliche Bildung bzw. auf einen Kinderbetreuungsplatz.

Diese Träger arbeiten dabei gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Es mag sein, dass es sich bei der Unterstützung der freien Träger im Zuge der berufsbegleitenden Ausbildungsstellen um eine freiwillige Aufgabe der Stadt handeln würde, dennoch wäre eine Ungleichbehandlung, indem die Träger die Hälfte der Aufwendungen aus eigener Kasse tragen müssten, nicht nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt. Die Träger haben mit dem selben Fachkräftemangel wie die Stadt als kommunaler Träger zu tun und benötigen daher die gleichen Voraussetzungen wie der öffentliche Träger bei der Personalgewinnung. Eine Querfinanzierung aus anderen Leistungsbereichen, in denen im Übrigen auch nicht gewinnorientiert sondern gemeinnützig gearbeitet und gewirtschaftet wird, ist den Trägern nicht möglich. Insofern würde eine hälftige Finanzierung entweder zu Lasten anderer Leistungengehen oder nicht wirtschaftlich darstellbar sein. Diesen Sachverhalt muss eine kommende Förderrichtlinie zwingend beachten.


Beschluss der Ratsversammlung am 27. Juni 2018:

Der Antrag wurde in den Punkten 1.1 und 4 von der Verwaltung übernommen.
Die Punkte 1.2 und 1.3 werden je nach Umsetzung von 1.1. berücksichtigt.
Der Punkt 3 wurde im Sinne des ähnlichen Antrages vom Jugendhilfeausschuss übernommen und in Erarbeitung der Förderrichtlinie berücksichtigt.

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