Änderungsantrag zur Vorlage "Ausführungsbeschluss zur Weiterführung des IT-Rollouts an Schulen und Horten sowie zur Beschaffung von digitalen Endgeräten und interaktiven Displays für die Jahre 2019/2020"

Die Verwaltung hat in der Ratsversammlung Pkt. 5 übernommen, zu Pkt. 6 und 7 wurde per Protokollnotiz die Prüfung der Möglichkeiten entsprechend des Änderungsantrags angeboten und von der Ratsversammlung bestätigt.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5. Folgende Leistungskriterien werden in die Ausschreibung ergänzend aufgenommen:

  • Nachweis der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der IT-Hardware – TCO-Certified, EU-Ecolabel oder gleichwertige – bzw. die Nutzung der modifizierten Eigenerklärung der Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung.
  • Für die Geräte soll eine inklusive Gerätegarantie von mindestens 5 Jahren, mit Service-Konzept des Händlers, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Wartung und Leihgeräte vorgegeben werden.

6. Anschließend an die Erstnutzung, sofern eine Weiternutzung von Altgeräten in den Schulen nicht möglich ist, werden die Geräte einer sozialen Nachnutzung, z. B. für Vereine und soziale Projekte übergeben.

7. Das geregelte Geräterecycling oder ein Re-Marketing für irreparable Geräte ist sicherzustellen.

Begründung:

Mit dem Beschluss „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ hat sich die Stadt Leipzig den Zielen der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG´s) der UNO angeschlossen.

Die Stadt Leipzig und zivilgesellschaftliche Akteure bewerben sich aktuell gemeinsam um den Titel Hauptstadt des fairen Handels.

Diese Drucksache soll ein weiteres konsequentes Bekenntnis auf diesem Weg sein, mit dem Einkauf von fair gehandelter  IT-Hardware (Siegel mit sozialen und nachhaltigen Kriterien wie derzeit TCO-Certified oder EU-Ecolabel).

Bei der Produktion von IT-Produkten werden sehr viele verschiedene Hardwaresegmente verarbeitet. Mithilfe von geprüften und gesiegelten Produkten kann sich die Stadt Leipzig versichern, dass bei der Herstellung der IT-Hardware dem Anspruch sozialer und nachhaltiger Produktionsbedingungen entsprochen wurde. Die Siegel des fairen Handels dienen der Orientierung zu den jeweiligen Produktionsbedingungen und sollen ein grundsätzliches Ausschreibungskriterium werden, um u. a. Ausbeutung von Arbeitskräften zu vermeiden, Kinderarbeit auszuschließen und den Raubbau an natürlichen Ressourcen zu verhindern.

Mit der Vorlage erklärt die Stadtverwaltung beim IT-Einkauf eine längere Nutzungsdauer der Geräte (5 statt 3 Jahre) für anstrebenswert und will damit helfen wertvolle Ressourcen zu schonen. Zusätzlich sind auch zu den Garantieleistungen, zur Nachnutzung und zum Recycling der Geräte Entscheidungen nötig. Die Schulen sollen einen umfassenden Service erwarten können, weil ausfallende IT-Geräte eine Störung des Unterrichts darstellen, welche weitgehend ausgeschlossen sein müssen.  Durch eine lange Garantieleistung und Vereinbarungen z. B. zu Ersatzgeräten und Reaktionszeiten würde dem entsprochen werden.

Für die Nachnutzung der IT-Hardware sollten die Stadt Leipzig ihre Vereine berücksichtigen oder andere soziale Anbieter mit einem fachlich verlässlichen und  sozialen Anspruch unter Beachtung der Datensicherheit, wie z. B. den AFB-Schop (www.afbshop.de).

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