Änderungsantrag 1 zur Vorlage "Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmeprogramm"

Änderungsantrag vom 25. Juni 2020

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen werden wie folgt geändert:

  • Änderung bei Maßnahme 1 Entwicklung klimagerechter-wassersensibler & energieeffizienter Quartiere“:

Städtische Anforderungen an die Wärme- und Stromversorgung neuer Quartiere:

Wärmeversorgung:
innerhalb des Fernwärmegebietes: mind. 40-50 % EE-Anteil
außerhalb des Fernwärmegebietes, Typ A: mind. 60 % EE-Anteil
außerhalb des Fernwärmegebietes, Typ B: mind. 80 % EE-Anteil

Stromversorgung:

Typ A: mind. 40-50 % EE-Anteil

Typ B: mind. 50-70 % EE-Anteil

Typ A: vorwiegend dichte Bebauung, Geschosswohnungsbau, Kernstadtlage

Typ B: vorwiegend lockere Bebauung, Ein- und Zweifamilienhausbau, Stadtrandlage Anmerkung: Der EE-Anteil in der Wärmeversorgung schließt Abwärme mit ein.


Begründung:

Bei neuen Quartieren gilt folgende Faustregel:

Ein Einfamilienhaus kann nach heutigem Standard folgende Anteile Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung erreichen

  • ohne elektrischen Speicher einen Eigenverbrauch aus PV-Anlage: 30% EE-Anteil
  •  ohne elektrischen Speicher, aber mit Lastmanagement: 50% EE-Anteil
  • mit elektrischem Speicher: 80-90 % EE-Anteil

Bei Mehrfamilienhäusern ist ein etwas geringerer Anteil Erneuerbarer Energien zu erwarten. Aus diesem Grund sind die oben geforderten Werte etwas niedriger angesetzt.

 

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: 52/8 Stimmen im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung

 

 

Ergänzung bei Maßnahme 2Erarbeitung und Umsetzung energetischer Sanierungskonzepte für Stadtquartiere“:

Die Förderung soll dabei nicht nur an eine marginale Steigerung der Effizienz, sondern an eine konsequente Umstellung auf erneuerbare Energien gebunden sein. Die Nutzung von fossilen Energieträgern ist für die Förderung komplett auszuschließen. Bei der Nutzung von Wärmepumpen muss der Strom zwingend aus erneuerbaren Energien stammen. Zudem ist die Nutzung von Heizungen mit einer geringeren Vorlauftemperatur (bis 50°C) - wie bei Flächenheizungen üblich - zu begünstigen. Eine beispielhafte Kostenrechnung soll einen CO2 Preis in Höhe des Umweltschadens (> 180 €/t nach Umweltbundesamt) zumindest als Szenario enthalten.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: 54/8 Stimmen im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung

 

Ergänzung bei Maßnahme 4Entwicklung des Straßenbaumbestandes“:

Zudem sollen die personellen und planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um zusätzliche Ersatzpflanzungen zu realisieren und das Defizit von knapp 5.000 Bäumen seit dem Jahr 2015 auszugleichen.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: 33/26/1 Stimmen beschlossen

 

Änderung und Ergänzung bei Maßnahme 5Errichtung von Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden“:

Ab sofort werden im Regelfall alle kommunalen Neubauten mit einer Solaranlage (Photovoltaik oder Solarthermie) und/oder mit einem Gründach ausgestattet, sofern dem keine Sondernutzung (bspw. Schulhof/Sportfläche) entgegensteht.

Dabei wird die verfügbare Dachfläche umfänglich genutzt und die Solaranlage vorzugsweise mit einem Gründach kombiniert, was durch seine Kühlungswirkung und den Rückhalt von Niederschlagswasser zur Klimaanpassung und nebenher zur Erhöhung der Anlageneffizienz beiträgt. In begründeten Einzelfällen, die mit dem Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz abzustimmen sind, sind Ausnahmen aufgrund wirtschaftlicher und technischer Einschränkungen möglich.

Diese Ausnahmefälle sind ausführlich zu begründen. Als begründete Ausnahmen gelten dabei Fälle, wo durch die Dachausrichtung nach Norden, eine großflächige Verschattung oder eine Performance Ration 70% die Nutzung nicht effizient umsetzbar ist.

Zudem ist schon bei der Planung neuer Gebäude die Nutzung von Solarenergie zu berücksichtigen. Verschattungen des Daches insbesondere auf der Südseite, sowie eine zu steile Neigung (30°) oder großflächige Ausrichtung nach Norden sind zu vermeiden. Ferner sind Dachdurchführungen z. B. für Kabelkanäle und Befestigungspunkte (Dachhaken) auf der Dachlattung einzuplanen.

Zusätzlich werden bis zum Ende des Jahres 2022 10-15 bestehende Gebäude mit einer Solaranlage Photovoltaikanlage nachgerüstet. Vorzugsweise sollten dabei entsprechend große Dächer genutzt werden, um in Summe mindestens 1 MWp zu installieren. Hierfür bieten sich insbesondere Gebäude mit einer hohen Nutzung an (z. B. Wohnheime und Wohnstätten). Günstige Bedingungen bieten sich auch bei einigen Kultureinrichtungen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger Kooperation zwischen der Stadtverwaltung und der LKE GmbH, die die Investitionskosten der Anlagen trägt und die Rückflüsse verbucht. Die Stadt Leipzig ist für die Ertüchtigung der Bestandsdächer verantwortlich, deren Kosten objektspezifisch variieren.

In Einzelfällen Vorrangig wird die PV-Solaranlage als Bürgersolaranlage konzipiert, sodass sich Bürger*innen finanziell an der Errichtung beteiligen und von den Rückflüssen profitieren können. Die Stadt organisiert auf geeignete Weise die finanzielle Beteiligung an den Bürgersolaranlagen. Die Umsetzung der Maßnahme ist auch für andere Investitions- und Beteiligungsmodelle offen.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: 54/2/6 Stimmen im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung

 

Ergänzung bei Maßnahme 7 "Entwicklung eines Leipziger Energie- und Baustandards":

Der Stadtrat fordert den Bürgermeister auf, den Leipziger Energie- und Baustandard - unverzüglich nach dem Beschluss der Regelungen im 4. Quartal 2020 - in den Eigentümerzielen der städtischen Beteiligungsunternehmen zu verankern.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: mit 41/18/2 im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung


Ergä
nzung bei Maßnahme 10 Errichtung von 30 Solaranlagen auf den Gebäuden der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft“:

Ergänzend sind weitere 30 Photovoltaikanlagen mit mindestens 50 kWp zu realisieren. Im Falle, dass die LWB nicht über ausreichend finanzielle und personelle Kapazitäten dafür verfügt, sind die Anlagen über einen Contracting-Anbieter, vorzugsweise ein kommunales Leipziger Unternehmen, zu realisieren, welche die Photovoltaikanlagen bauen, betreiben und dies über den Stromverkauf an die Mieter*innen sowie die Einspeisevergütung bzw. Direktvermarktung finanzieren.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: mit 16/45/1 abgelehnt

 

Ergänzung bei Maßnahme 12 „Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur“:

Zudem werden kurzfristig 17 Maßnahmen zur Radwegmarkierung im Bestand ausgeführt, um Lücken zu schließen und Gefahrenstellen zu beseitigen.

Dies betrifft bereits fertig geplante Straßen wie die Johannisallee und die A.-Hoffmann-Straße sowie weitere Straßen wie die Gerberstraße/Eutritzscher Straße und die Käthe-Kollwitz-Straße, die in der Planung abgeschlossen werden müssen.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: mit 40/19/3 Stimmen beschlossen

 

Ergänzung bei Maßnahme 14Verstärkung der Einbindung und Information der Bevölkerung bei Energie- und Klimaschutzthemen“:

Zudem ist ein Medien-Kommunikationskonzept auszuarbeiten (Print, Online und Social Media), um eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung über Ziele, Maßnahmen und Erfolge im Klimaschutz zu erreichen. Darin sind Kerninformationen zu veröffentlichen, wie die Pro-Kopf CO2 Emissionen und die absoluten Emissionen der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung des Flughafens. 

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: mit 61/0/0 Stimmen beschlossen

 

Ergänzung bei Maßnahme 18 „Steigerung der Energieeffizienz von städtischen Rechenzentren“:

Es erfolgt eine Prüfung der Nutzung der Abwärme für das Wärmenetz unter Nutzung von Wärmepumpen. Hinsichtlich der energetischen Abwärmenutzung der stadteigenen Rechenzentren sollen auch entsprechende Erfahrungen aus der Unternehmenswelt eingebunden werden.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: mit 58/1/1 Stimmen beschlossen

 

Ergänzung bei Maßnahme 21 „Grüne Dächer für Leipzig“:

Geeignete städtische Liegenschaften werden auf Grundlage eines Maßnahmenplans mit einer Fassadenbegrünung ausgestattet. Die Fassadenbegrünung nichtöffentlicher Gebäude wird durch eine Dynamisierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung des Projektes Kletterfix sowie eine Richtlinie zu Voraussetzungen und Umsetzung straßenseitiger Fassadenbegrünung unterstützt.

→ Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020: mit 38/19/3 Stimmen beschlossen

 

Begründung

Zu Maßnahme 1:

Aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer von Heizungsanlagen (>20 Jahre) wäre eine Nutzung von nur 25% erneuerbaren Energien nicht vereinbar mit dem Ziel der Klimaneutralität in der Energieversorgung bis 2040. Durch die fortwährende Nutzung von Öl und Gas in Bestandsgebäuden sowie die Nutzung von Gas bei der Fernwärmeversorgung bleibt selbst bei der Nutzung von 100% Erneuerbaren Energien in neuen Quartieren der Anteil der fossilen Energieträger bei der Wärmeversorgung deutlich über den eigenen Zielvorgaben der Stadt. Daher sollten anstelle von Gas- und Ölkesseln konsequent auf die Nutzung von erneuerbaren Energien (z. B. Holzpelletkessel, Geothermie, Wärmepumpen mit Strom aus EE ) und die Nutzung von Abwärme sowie ggf. die Nutzung des Fernwärmenetzes gesetzt werden.

Die durch biomassebasierte Verbrennungssysteme entstehenden Mehrkosten lassen sich durch BAFA-Zuschüsse von bis zu 3.500 € im Neubau kompensieren.

Darüber hinaus sichert die Nutzung von Biomasse lokale Wertschöpfungsketten (z. B. HIT Holzpelletwerk bei Torgau)

Bereits im Jahr 2018 nutzen wir in deutschen Stromnetzen 38% Strom aus erneuerbaren Energien. Für ein ambitioniertes Sofortprogramm sollte der Anteil in den Quartieren deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Dezentrale Photovoltaikanlagen können mit Speichersystemen nach dem heutigen Stand ohne Probleme 50-70 % des Eigenbedarfs decken. Ansonsten besteht die Möglichkeit auf Ökostromtarife auszuweichen.

Bei der Einbeziehung von erneuerbaren Energien entsteht durch höhere Investitionen ein finanzieller Mehraufwand, welcher sich durch geringere Betriebskosten und Klimafolgekosten bei der Gesellschaft auszahlt. Investitionen in diesen Bereich sind zumutbar, wenn man als Gesellschaft die Folgekosten (180€/t CO2) vermeiden will.

Bei der Reihenfolge der Maßnahmen, sollten die Maßnahmen nach dem höchsten Anteil erneuerbarer Energien und dem kleinsten Aufwand priorisiert werden. Die Nutzung der Fernwärme beinhaltet derzeit nur einen minimalen Anteil von erneuerbaren Energien und ist demnach Nahwärmelösungen oder innovativen Konzepten hinsichtlich des Klimaschutzes nicht vorzuziehen.

Zu Maßnahme 2:

Heizungssysteme mit einer geringeren Vorlauftemperatur sind energiesparsamer als Heizungssysteme mit Vorlauftemperaturen von 60°C oder 70°C.

Zu Maßnahme 4:

Der Straßenbaumbestand Leipzigs sank in den letzten Jahren von abermals über 60.000 Bäumen zum heutigen Stand von 58.000 Bäumen. Es fiel schlicht ein Großteil der notwendigen Ersatzpflanzungen aus. Wenn das Defizit von knapp 5.000 Bäumen seit 2015 (als der Beschluss fiel, ein Straßenbaumkonzept mit 1.000 Bäumen zu erstellen) in den nächsten Jahren zusätzlich zu den ab 2021 ohnehin geplanten Pflanzungen von 1.000 neuen Bäumen jährlich durch eine Erhöhung der Zielgröße nicht ausgeglichen wird, wäre diese Maßnahme keine Sofortmaßnahme, sondern nur die Umsetzung eines bereits 2015 beschlossenen und mit dem Haushaltsbeschluss 2019/20 personell und planerisch untersetzten Stadtratsantrages. 

Zu Maßnahme 5:

Bei einem neu gebauten Dach sollte die Nutzung der Sonnenenergie nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sein. Hier kommt kommunalen Gebäuden eine Vorbildfunktion zu. Bei der Planung des Gebäudes kann in vielen Fällen bereits auf die Errichtung eines für Solaranlagen geeigneten Daches hingewirkt werden. So kann die Dachneigung, Dachausrichtung und die Platzierung von Dachaufbauten auch unter den Gesichtspunkten von Verschattungsbereichen und Ertragsoptimierung bewertet werden. Ferner sind Durchführungen z. B. Kabelkanäle und Befestigungspunkte (Dachhaken) auf der Dachlattung einzuplanen. Dies spart bei der späteren Umsetzung Zeit und Kosten.

Eine generelle Empfehlung zur Kombination Gründach und PV zieht sehr komplexe Planung nach sich; in jedem Fall ist dieser Punkt bei Beginn der Planung zu berücksichtigen.

Bürgersolaranlagen schaffen Identifikation und zudem entlasten sie die kommunalen Unternehmen. Bürgersolarprojekte sollten immer vorrangig realisiert werden. Die Stadt organisiert auf geeignete Weise die finanzielle Beteiligung an den Bürgersolaranlagen (beispielsweise organisiert und betreibt die LKE die Solaranlage und legt einen Fonds auf, in den Bürger entsprechend Einlagen leisten können, ggf. auch die konkrete Anlage auswählen können).

Zu Maßnahme 10:

Die Dächer von Leipziger Neubaublocks bieten eine Vielzahl unverschatteter Dachflächen, welche nicht alle mit öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen. Auf diese Weise können Erfahrungen mit der Einbeziehung von Contracting-Anbietern gesammelt werden, welche sich auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften teilen lassen.

Zu Maßnahme 14:

Die Organisation von Bürgernahen Formaten - wie in dieser Maßnahme vorgeschlagen - ist sehr wichtig. Es sollte jedoch auch weiterhin auf eine breitenwirksame Kommunikation über entsprechende Medien gesetzt werden. Möglichst einfache Kennzahlen ermöglichen es dem*r Leser*in deren Entwicklung über die Zeit nachzuvollziehen. Die Erfolge städtischer Akteure werden somit transparent und können die Akteure motivieren. Denkbar wäre auch die Entwicklung eines Klima-Dashboards, das den Fortschritt der Energie- und Mobilitätswende dokumentiert.

Zu Maßnahme 18:

Die Erfahrungen aus der Unternehmenswelt – beispielsweise vom Dresdner Unternehmen ‚Cloud & Heat’, das die Abwärme zur Brauchwassererwärmung im Gebäude nutzt – sind hilfreich und sollten als Erfahrungsschatz dienen.

Zu Maßnahme 21:

Nicht nur die Straßenbäume können zur Klimaanpassung genutzt werden, sondern auch Fassadenbegrünung ist zu berücksichtigen, um das Mikroklima in der Stadt zu verbessern. Gerade in eng bebauten Straßen, wo keine Bäume stehen und Neupflanzungen sehr aufwendig sind, können begrünte Fassaden die Luft wesentlich verbessern und kühlen. Begrünter Beton heizt sich im Sommer nicht so schnell auf und strahlt auch selbst keine Wärme ab. Hierzu wurden bereits am 22.10.2019 mehrere Maßnahmen mit Frist zum Q1 und Q2 2020 beschlossen, aber bisher nicht umgesetzt.

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