Änderungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss 60. Grundschule Seumestraße 93, Erweiterungsbau mit Speiseversorgung"

Änderungsantrag vom 12. März 2018

  1. Der Oberbürgermeister nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 vom Stadtrat beschlossen wurde, dass eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten ist, um die Errichtung der Sporthalle in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen, statt diese unter Finanzierungsvorbehalt eines zweiten Bauabschnittes zu stellen.
  2. Der Oberbürgermeister nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 vom Stadtrat ebenso beschlossen wurde, dass die bisher genutzte Einfeldhalle in der Schönbergstraße auch für eine zukünftige Vereinssportnutzung zu sichern ist, statt diese durch Umnutzung in 120m² Gruppenräume für den Hort einer dreizügigen Grundschule herzurichten.
  3. Der Oberbürgermeister nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 vom Stadtrat ebenso beschlossen wurde, dass für den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 bis Ende 2017 eine Planung zur Komplexsanierung und ggf. Erweiterung erarbeitet werden sollte, statt die Sanierung und Erweiterung des Hortgebäudes je nach zur Verfügung stehenden Mittel ab 2020 mit Fertigstellung 2023 einzuordnen.
  4. Die Beschlüsse unter Punkt 1-3 sind umgehend umzusetzen!


Begründung:

Mit dem Planungsbeschluss vom 8. März 2017 zur 60. Grundschule wurden vom Stadtrat mehrere Änderungen beauftragt, welche sich nun in der neuerlichen Bauvorlage nur bruchstückhaft oder sogar gegenteilig wiederfinden. Entsprechend soll der Oberbürgermeister diesen Widerspruch umgehend bereinigen und den Ratsbeschluss von 2017 umsetzen.
Drei zentrale Bestandteile sollen hier benannt werden:

  Beschluss des Stadtrates
vom 08.03.2017

Verwaltungsvorschlag
vom 18.04.2018

Sporthalle - Neubau Für den zweiten Bauabschnitt (Einfeld-Sporthalle) ist bis Ende 2017 eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten, um die Errichtung der Sporthalle in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen. Eine Einfeld-Sporthalle ist als 2. Bauabschnitt südlich der jetzt geplanten Erweiterung so eingeordnet, dass die entsprechenden Sportfreiflächen untergebracht werden können. Sowohl Sporthalle als auch Sportfreiflächen sind bzgl. Lage auf dem Standort und Medienversorgung soweit angedacht, dass diese bei Finanzierungssicherheit in einem 2. BA realisiert werden können.
Sporthalle - Bestandsgebäude Die bisher genutzte Einfeldhalle in der Schönbergstraße ist auch für eine zukünftige Vereinssportnutzung zu sichern. Mit dem vorhandenen Hortgebäude kann durch Nachnutzung und Herrichtung der alten Sporthalle die Schaffung von zusätzlich 120 m² Gruppenraumfläche für den Hort einer dreizügigen Grundschule problemlos erfolgen.
Sanierung Hortgebäude Für den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 wird bis Ende 2017 eine Planung zur Komplexsanierung und ggf. Erweiterung erarbeitet. In der mittelfristigen Haushaltplanung ist die Sanierung und Erweiterung des Hortgebäudes je nach zur Verfügung stehenden Mittel ab 2020 eingeordnet, sodass eine Fertigstellung in 2023 möglich ist.


Beschluss der Ratsversammlung am 18. April 2018

Der Antrag wurde vom Stadtrat beschlossen.

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