Änderungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss Wilhelm-Busch-Schule, Neubau Grundschule Reichpietschstraße 2 und Sporthalle Gerichtsweg 13"

Änderungsantrag vom 30. Mai 2022

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

7. Beim Bau der Sporthalle werden alle notwendigen baulichen Voraussetzungen für eine nachträgliche wandgebundene Fassadenbegrünung geschaffen. Sobald die angepassten bau- und brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer wandgebundenen Fassadenbegrünung geschaffen wurden, wird dem Stadtrat ein entsprechender, zeitlich naher und damit erneuter Umsetzungsbeschluss vorgelegt.

8. Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig wird beauftragt,

a) sich beim Freistaat Sachsenziel- und ergebnisorientiertfür eine Anpassung der einschlägigen Bau-, Brandschutz- und sonstigen relevanten Regelungen einzusetzen, um zeitgemäße Fassadenbegrünungen insbesondere bei Versammlungsstätten zu ermöglichen, hierzu sind Erfahrungen und Regelungen anderer Bundesländer einzubeziehen,

b) im Rahmen des in Erarbeitung befindlichen Fassadenbegrünungskonzepts ein Verfahren zur verbindlichen und umsetzungsorientierten Ermöglichung oder Festlegung von Fassadenbegrünung in Planungs- und Baubeschlüssen unter Beteiligung des FA Stadtentwicklung und Bau sowie ggf. des Gestaltungsforums zu entwickeln.

c) der Stadtrat und das Gestaltungsforum der Stadt Leipzig sind unaufgefordert, spätestens jedoch erstmalig zum Ende des Jahres 2022 zu informieren.

Begründung:

Fassadenbegrünung ist als ein wichtiges, stadtklimatisch und energetisch vorteilhaftes Gestaltungsmerkmal neben einer Holz- und Steinfassade im Rahmen von Architektur und Baukultur sowohl bei Architekt*innen, Bauherren und Nutzer*innen mittlerweile anerkannt. Der verstärkte Einsatz im Rahmen von Architektur und Baukultur ist von der Stadt Leipzig bei kommunalen Bauten (aber auch im Sinne von Ermöglichen und Fördern bei privaten Bauten) insbesondere im Rahmen ihrer Vorbildfunktion zu fördern.

Am Beispiel der Sporthalle der Wilhelm-Busch-Schule wird deutlich, dass die Realisierung von Fassadenbegrünung im Rahmen kommunaler Bauvorhaben an vielfältige Grenzen stößt. Obwohl die geplante Sporthalle sich aufgrund der flächigen, fensterarmen Fassadenstruktur hervorragend für Fassadenbegrünung eignet, wird diese aus brandschutzrechtlichen Gründen verworfen. Damit droht ein Präjudiz für vergleichbare Bauten von Versammlungsstätten geschaffen zu werden.

Der Verwaltung folgend, ist Fassadenbegrünung seitens des Freistaates Sachsen nicht durch eindeutige und zum Vorteil gereichende Bau- und Brandschutzvorschriften hinreichend geregelt. Zugleich besteht der Eindruck, auch die Stadt Leipzig, z.T. durch unverbindliche Aufgabenstellungen und unzureichende und spät im Planungsprozess erfolgende Abstimmungen der verschiedenen Ämter zu oft Fassadenbegrünungen verunmöglicht.

Strenge, mittlerweile diese Entwicklung eher hemmende Sächsische Bau- und Brandschutzvorschriften wie z.B. die Versammlungsstättenverordnung sind so anzupassen, dass Fassadenbegrünung unter klimapolitischen Gesichtspunkten, aber auch als anerkanntes Gestaltungsmerkmal sowohl bei kommunalen und auch privaten Gebäuden gefördert und erleichtert wird. Hierzu sind systematisch Regelungen anderer Bundesländer einzubeziehen.

Zugleich sind die Spielräume der Stadt als Bauherrin stärker zu nutzen. Fassadenbegrünung kann umso leichter realisiert werden, je eher sie verbindlich in der Aufgabenstellung verankert und damit von Anfang an planerisch in Wettbewerbs- oder Werkstattverfahren oder in Vergabeverfahren für kommunale Gebäude berücksichtigt werden kann. Zudem ist eine frühzeitige Abstimmung der beteiligten Ämter förderlich, um Spielräume für Fassadenbegrünung rechtzeitig auszuloten. Entsprechende Verfahren sind im Rahmen des derzeit erarbeiteten Fassadenbegrünungskonzepts zu erarbeiten. Hierzu bietet es sich an, das Thema "Fassadenbegrünung" unter den Gesichtspunkten von Klimaschutzes und städtischer Architektur/Baukultur vertiefend öffentlich im Gespräch zu erörtern.

Für den konkreten Fall der Sporthalle Wilhelm-Busch-Schule ist eine nachträgliche wandgebundene Fassadenbegrünung baulich offenzuhalten. Angesichts der raumgreifenden Wirkung des geplanten Sporthallenbaus im Lene-Voigt-Park ist die derzeit im Baubeschluss vorgesehene Fassadengestaltung kaum vermittelbar.

Beschluss in der Ratsverammlung vom 16. Juni 2022

Beschlusspunkt 7 des Änderungsantrages wurde aufgrund der mehrheitlichen Ablehnungen, u.a. aus der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, Beschlusspunkt 8 wurde angenommen.

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