Änderungsantrag zur Vorlage „Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung“

Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage „Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung“ zur Beschlussfassung am 12. April 2017

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um einen weiteren Punkt 4.:

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Prozessberatung und -begleitung der Stadtverwaltung in Bezug auf eine weitere kontinuierliche Verstetigung von „informellen“ Bürgerbeteiligungsverfahren ein Gremium einzurichten.
  • Das Gremium besteht zu selben Anteilen aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft.
  • Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Oberbürgermeister.
  • Die Aufgaben des Gremiums sind bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2017 festzulegen. Dabei werden die Vorschläge in der Begründung des Antrags einbezogen.
  • Die nicht städtischen Mitglieder des künftigen Gremiums werden analog der Entschädigungssatzung entschädigt.
  • Die Deckung der Kosten für die Arbeit des Gremiums erfolgt aus dem laufenden Budget von „Leipzig weiter denken“.


Begründung:

Die qualitative und kommunikative Ausgestaltung sowie bessere Einbindung „informeller“ Bürgerbeteiligungsverfahren in die politischen Entscheidungsprozesse bleibt Daueraufgabe. Eine umfassende, verlässliche und langfristige Beteiligungskultur gilt es in unserer Stadt weiter aufzubauen.

Auch nach Bilanzierung und Bestandsaufnahme der Leipziger Bürgerbeteiligung ist der Trialog aus aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft deshalb fortzuführen.

Hinsichtlich der Fortführung des Trialogs wird die Notwendigkeit eines neu zu schaffenden Gremiums als sinnvoll und zielführend erachtet, denn es ermöglicht zum einen die Sicherung von Kontinuität und zum anderen die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gegenüber Stadtrat und Zivilgesellschaft:

Insbesondere Beteiligungskonzepte der Verwaltung und ggf. auftretende Konflikte bei Beteiligungsverfahren sollen von dem Gremium beraten werden. Des Weiteren sollen von  dem Gremium auch aktuelle Fragen zur Bürgerbeteiligung auf die Agenda gesetzt und fachlich bearbeitet werden können.

Die Umsetzung der Bausteine a.) -  d.). der Beschlussvorlage (Vorhabenliste „light“, Beteiligungskonzept für größere und mehrstufige Beteiligungsverfahren sowie Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung und Neuorientierung des Stadtbüros) ist im Begleitgremium fortwährend rückzukoppeln, verbunden mit der Möglichkeit, gegebenenfalls Handlungsempfehlungen auch mit Blick auf eine Weiterentwicklung aussprechen zu können.

Mit diesem kooperativen Ansatz wird weder die Entscheidungshoheit der Verwaltung noch des Stadtrates eingeschränkt, denn bei dem neu zu schaffenden Gremium soll es sich ausdrücklich nicht um einen Beirat im Sinne von § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung handeln. Titel des Gremiums könnte sein: „Forum Bürgerbeteiligung Leipzig“.

Zur Besetzung des Gremiums wird folgernder Vorschlag unterbreitet: Neben Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung (u.a. „Leipzig weiter denken“), sollen Vertreter der Stadtratsfraktionen, die zuständig für Bürgerbeteiligung sind, und des Weiteren Vertreter aus der Zivilgesellschaft mit fachlicher Expertise Teil des Gremiums sein. In Bezug auf zu benennende Vertreter der Zivilgesellschaft könnten zum Beispiel Teilnehmer der informellen Arbeitsgruppe des „Forum Bürgerstadt Leipzig“, die den Bilanzierungsprozess begleitete, angefragt werden. Neben einem festen Kreis von Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung könnten andere Verwaltungsmitarbeiter eingeladen werden, wenn ihr Beteiligungsprozess in dem Gremium vorgestellt wird.

Aufgrund des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsantrages „„Leipzig weiter denken“: Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken!“ zum Doppelhaushalt 2017/2018 kann die Deckung der Kosten aus dem laufenden Budget von „Leipzig weiterdenken“ ohne weiteres erfolgen.

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