Änderungsantrag zur Vorlage "COVID 19: Besondere Leistungen honorieren - Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 16. September 2020

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

  1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.
  2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. Hierzu wird als Orientierungsrahmen unverzüglich ein einheitlicher Kriterienkatalog zur Feststellung besonderer Leistungen/ Belastungen gemeinsam zwischen Verwaltung und den Eigenbetrieben erarbeitet.
  4. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft; zusätzliche Mittel werden bei Bedarf über den städtischen Haushalt nicht zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Die Vorlage ist vom Grundsatz her begrüßenswert.

Die Stadt Leipzig sollte die Möglichkeit nutzen, ihren Beschäftigten, die besonders hohe Belastungen während der Corona-Krise geschultert haben, Anerkennung und Dank zukommen zu lassen und deren Leistungen zu würdigen. Insbesondere sollte dies natürlich auf systemrelevante Arbeitsbereiche mit einer stark erhöhten Gesundheitsgefährdung bezogen werden, die während der Krise unvermindert fortgesetzt wurden.

Die grundsätzliche Aussage der Vorlage, dass zusätzliche finanzielle Mittel hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden sollen, widerspricht jedoch diesem Ziel. Vielmehr sollte zunächst der Bedarf erhoben und anschließend die finanzielle Deckung dieses Bedarfes geklärt werden. Eine ledigliche Deckung über die laufenden Budgets würde unweigerlich zu einer Schieflage zwischen den Dezernaten führen – erst Recht aber in Bezug auf nach dem Selbstkostendeckungsprinzip arbeitende Eigenbetriebe im Sozial- und Jugendhilfebereich. Hier braucht es die Zusicherung, dass auch dezernats- und verwaltungsübergreifend die Prämierungsbedarfe – auch bei den Eigenbetrieben – gedeckt werden. Selbst wenn dazu zusätzliche Mittel notwendig wären, sind auch diese im Sinne der Mitarbeiter*innenbindung in Zeiten des Fachkräftemangels gut angelegtes Geld und ein klares Signal der Stadt Leipzig als Arbeitgeber*in gegenüber ihren Beschäftigten.

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