Änderungsantrag zur Vorlage: Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof - Etablierung eines "Forums für Freiheit und Bürgerrechte"

Änderungsantrag vom 31. August 2017

Die Beschlusspunkte der Vorlage VI-DS-04384 wird in den Punkten 1. – 3. werden ergänzt (fett), der Beschlusspunkt 4. bleibt unverändert, die Beschlusspunkte 5. - 7. sind neu (fett) und aus den Beschlusspunkten 5. - 7. (Alt) werden die Beschlusspunkte 8. - 10.:

1.    Der Stadtrat bestätigt für eine Teilfläche des Areals Matthäikirchhof (ca. 1/3 der Gesamtfläche) die Option zur Entwicklung zu einem "Forum für Freiheit und Bürgerrechte" (Arbeitstitel) auf der Grundlage der aufgezeigten Entwicklungsperspektiven im Ergebnispapier vom März 2017 (ANLAGE1).

2.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) im Zusammenhang mit dessen Standortsuche für eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen in Leipzig eine Teilfläche des Areals Matthäikirchhof (ca. 1/3 der Gesamtfläche) als Standort vorzuschlagen.

3.    Bei Übereinkunft zwischen Bund und Stadt Leipzig über die Entwicklungsoption einer Teilfläche des Areals Matthäikirchhof (ca. 1/3 der Gesamtfläche) wird wie folgt vorgegangen:

Projektphase 1:

  • Aufbau der Projektstruktur (baulich-technisch sowie politisch-wissenschaftlich), inkl. Beteiligungsverfahren, zur Weiterentwicklung des Konzeptes mit dem Ziel der Ausarbeitung des Entwurfs einer umfassenden zwischen den Beteiligten (Bund, Land, Stadt Leipzig sowie künftigen Nutzern) abzuschließenden Vereinbarung, inkl. Kostenschätzung und Finanzierung. Der Entwurf der Vereinbarung wird der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Die im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke im Bereich Matthäikirchhof werden bis dahin nicht für andere Nutzungen in Anspruch genommen bzw. vorgesehen.


Nach Zustimmung zur Vereinbarung und Unterzeichnung folgen:

Projektphase 2 : Planungsphase

Projektphase 3 : Baudurchführung

4.    Die im Ergebnis der Planung ermittelten Kosten werden dem Stadtrat vorgelegt.

5.    Gleichzeitig wird mit Beginn der Projektphase 1 eine weitere Projektstruktur aufgebaut, die parallel dazu         

  • zukünftige Nutzungsoptionen und -potentiale
  • und die zukünftige städtebauliche Entwicklung des gesamten Areals Mathhäikirchhof mitbetrachtet, untersucht und in Abwägung bringt.  


Dabei ist der vielschichtigen geschichtlichen Bedeutung des Areals Matthäikirchhof Rechnung zu tragen und die Gestaltungssatzung „Innenstadt“ sowie der Bebauungsplan Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ mit zu berücksichtigen.

6.    Die Stadtverwaltung führt dazu ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung relevanter städtischer Akteure sowie interessierter Bürgerinnen und Bürger und eine Stadtwerkstatt (Fachdebatte) durch. Ein Beteiligungskonzept ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

7.    Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem Gesamtkonzept (Nutzungs- und Entwicklungskonzept unter Einbeziehung der Option eines Forums für Freiheit und Bürgerrechte) für das gesamte Areal Matthäikirchhof zusammenzuführen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Im weiteren Verfahren ist ein Masterplan zu erarbeiten, danach folgt die Aufstellung ggf. eines oder mehrerer Bebauungspläne.

8.    Zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse RBV-2127/14 vom 16.07.2014 und des Haushaltsbeschluss A 129/15 zum Leipziger Einheits- und Freiheitsdenkmal wird der Prozess der Entwicklung und Umsetzung eines breiten Beteiligungsprozesses mit dem Ziel der Erarbeitung eines Verfahrensvorschlages für den Stadtrat für die Realisierung eines Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals der Stiftung Friedliche Revolution übertragen.

9.    Zwischen der Stiftung Friedliche Revolution und der Stadt Leipzig wird eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Stiftung Friedliche Revolution erhält in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 von der Stadt Leipzig für Personal- und Sachkosten jeweils 40.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.28.1.0.01.01.08.

10.    Die Stiftung Friedliche Revolution stimmt ihr Konzept mit dem bereits bestehenden Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal ab.

Begründung:

Vorbemerkung:
 
Bereits im Mai 2014 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die städtebauliche Entwicklung hinsichtlich des geschichtsträchtigen Areal Matthäikirchhof, das als sog. „Potentialfläche“ zu bewerten ist, einzuleiten. Weil es sich bei dem Areal Matthäikirchhof um die letzte wertvolle städtische Fläche und den letzten bedeutsamen Stadtbaustein innerhalb des Promenadenringes handelt, sind wir auch weiterhin der Auffassung, dass die städtebauliche Entwicklung mit gebotener Sorgfalt und äußerst sensibel erfolgen muss. Wir haben den Antrag 2015 aufgrund des damals dargelegten Verwaltungshandelns zum „Strategiekonzept erweiterte Innenstadt“ zurückgezogen.

Zu unserem Änderungsantrag:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Idee eines „Forums für Freiheit und Bürgerrechte“. Wir sind allerdings der Auffassung, dass gleichzeitig mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der Konzeptidee auch die städtebauliche Entwicklung des gesamten Areals Matthäikirchhof unter Berücksichtigung zukünftiger multi-funktionaler Nutzungsoptionen (Nutzungsmischung) mitgedacht, zu untersuchen und in Abwägung zu bringen ist.

Aufgrund der erheblichen Dimension des innerstädtischen Vorhabens mit seiner nicht zu unterschätzenden Außenwirkung schlagen wir eine mehrstufige städtebauliche Planung für das gesamte Areal vor, die dem historisch vielschichtigen Ort gerecht wird und Bezug nimmt auf die Gestaltungssatzung „Innenstadt“ sowie den in der Stadtratssitzung vom August 2017 beschlossenen Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“.
 
Neben der Weiterentwicklung des Konzeptes zur Option eines „Forums für Freiheit und Bürgerrechte“, ist auch ein Nutzungs- und Entwicklungskonzept für das gesamte Areal zu erarbeiten. Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse sind in einem Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren und eine Stadtwerkstatt als Fachdebatte sind von der Stadtverwaltung durchzuführen. Ebenso für erforderlich halten wir die Erarbeitung eines Masterplanes für das gesamte Areal.

Städtebauliche Neuinterpretation des Areals:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine behutsame städtebauliche Neuinterpretation des gesamten Areals unter Berücksichtigung der Option „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ aus:

Einer kleinteiligen Gebäudestruktur ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Bei Neubebauung sind die historischen Baufluchten wieder aufzunehmen und Wegeverbindungen wieder herzustellen (z.B. zwischen Klingertreppe und Fleischergasse).

Auch vor dem Hintergrund, dass dieser Durchgang zur Innenstadt, der mit dem zu Beginn der 1980er Jahre erfolgten Bau der Bezirksdirektion Leipzig des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, verloren ging, ist der Erhalt, ein Teil- oder der vollständige Abriss der ehemaligen Stasi-Zenrale gründlich zu untersuchen und abzuwägen. Es ist ferner zu untersuchen, ob z.B. die Bunkeranlage im zweiten Keller, das Büro des letzten Leipziger Stasi-Chefs, der Paternoster oder die Fassade mit der Treppenhausverkleidung („Horchturm“) konserviert werden können, um sie dann in einem neuen Baukörper zu integrieren.
 
Eine architektonische Vielfalt ist zu gewährleisten. Gestalterische Vorgaben für Gebäude und Werbeanlagen sind zu formulieren.
 
Die Höchstzahl zulässiger Stellplätze ist auf ein Minimum zu beschränken. Oberirdische Parkgaragen sind auszuschließen. Ebenso oberirdische Parkplätze mit Ausnahme von Kfz-Stellplätzen für Menschen mit Behinderung. Das Konzept „autoarme Innenstadt“ ist entsprechend fortzuführen.

Neben einem „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ sprechen wir uns auch weiterhin dafür aus, dass die bisherige zulässige innerstädtische Nutzungsmischung (Gastronomie, Handel, Büro und Wohnen) aufgegriffen wird. Der Schaffung von neuem, auch preisgünstigen Wohnraum muss ebenfalls angemessen Rechnung getragen werden.

Das die Leipziger Innenstadt prägende Passagensystem ist fortzuführen. Das Denkmal „Matthäikirche“ ist zu würdigen. Gehrecht ist für die Allgemeinheit und rund um die Uhr einzuräumen. Ein öffentlicher Aufenthaltsbereich mit Identifikationsfunktion soll entstehen.

Beschluss der Ratsversammlung vom 18. Oktober 2017

der Änderungsantrag erledigte sich durch die Neufassung der Vorlage, in der unsere Anregungen aufgenommen wurden

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