Änderungsantrag zur Vorlage " Fachförderrichtlinien des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 13. März 2019

Beschlussvorschlag:

Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung des Garten- und Kleingartenwesens (Fachförderrichtlinie Garten- und Kleingartenwesen)“ Beschlusspunkt 2 Unterpunkt 3 wird wie folgt geändert:


Pkt. 3 Zuwendungsempfänger
 
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind Vereine und Verbände, sowie freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen und die Aufgaben im Garten- und Kleingartenwesen die im Interesse der Stadt Leipzig liegen erfüllen.


Sachverhalt:

Die Rahmenrichtlinie gibt folgenden breiten Rahmen potenzieller Zuwendungsempfänger vor:

„Zuwendungsempfänger können • Vereine, • Verbände, • freie Träger, • Gruppen, • Initiativen, • Privatpersonen, • andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. sein, die Aufgaben, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen, erfüllen.“

Diese neue Fachförderrichtlinie sollte keine besonderen Einschränkungen bezüglich der Antragsteller vornehmen, die verschiedene Initiativen, wie beispielsweise die Annalinde gGmbh von vornherein von einer Förderung fernab einer konzeptionellen Beurteilung ausschließen würde, weil es sich beim potenziellen Zuwendungsempfänger weder um einen Verein, noch einen Verband handelt. Dies zeigt deutlich, dass die vorgenommene Einschränkung realitätsfern ist und letztlich dazu führt, die bestehenden Potenziale verschiedener Träger z. B. der im Bereich urbane Gärten aktiven Akteure, von der Förderung auszuschließen zu lassen.

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist eine wesentliche Einschränkung, die die Rahmenrichtlinie ebenso nicht vorsieht, weswegen dieser Passus zu streichen ist.

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