Änderungsantrag zur Vorlage "Industriegebiet Seehausen 2 - Verkauf Teilgebiet GI-1 - Erst- und Zweitvorlage"
Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 30. Oktober 2019
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Der Erwerber wird verpflichtet, die noch nicht unmittelbar benötigten Flächen so lange zu den gleichen Konditionen wie bisher an die bisherige Nutzerin zur landwirtschaftlichen Nutzung zu verpachten, bis diese unmittelbar für eine Werkserweiterung in Anspruch genommen werden müssen.
Begründung:
Ein Großteil der Flächen wird nur optional für eine spätere Werkserweiterung gekauft, also im Moment noch nicht bebaut oder genutzt.
Daher ist es bei dem großen Mangel an Flächen für die Landwirtschaft in der Region nicht verantwortbar, diese ungenutzt brach liegen zu lassen. Daher sollte die bisherige Nutzerin die Möglichkeit erhalten, diese Flächen weiter landwirtschaftlich zu nutzen, bis diese tatsächlich für eine Bebauung benötigt werden.
Beschluss der Ratsversammlung am 30. Oktober 2019