Änderungsantrag zur Vorlage " Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK)"
Änderungsantrag vom 11. Mai 2018
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag zusätzlich Pkt 6 :
Die Stadtverwaltung wird insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Umsetzung des INSEK sowie dessen Evaluierung, Fortschreibung, Untersetzung und Steuerung ein Nachhaltigkeitsmanagement als Querschnittsaufgabe in die Verwaltung integrieren.
Der Oberbürgermeister bestellt dazu eine*n im Stadtplanungsamt anzusiedelnde(n) Nachhaltigkeitsbeauftragte*n für die insbesondere ressort- und dezernatsübergreifende Begleitung, Beratung, Abstimmung und Koordination innerhalb der verschiedenen Verwaltungsebenen hinsichtlich der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen des INSEK, anderer Handlungsprogramme und Leitbilder.
Sachverhalt:
Um eine qualitätsvolle und nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen und um Leipzigs Position im regionalen und internationalen Kontext zu festigen, gehören die Formulierung verbindlicher strategischer Ziele sowie ihre regelmäßige Evaluierung, Fortschreibung, Untersetzung und Steuerung zu unseren zentralen Aufgaben.
Im Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) ist u.a. unter Pkt. 4.2. Zehn zentrale Herausforderungen des Wachstums die Notwendigkeit zur Einführung des Nachhaltigkeitsmanagements beschrieben.
Bereits 2015 und erst jüngst in 2017 wieder hat sich der Oberbürgermeister gemeinsam mit anderen deutschen Ober-(Bürgermeister*innen) zur nachhaltigen Stadtentwicklung erklärt und dazu vor allem Forderungen an die Bundesregierung formuliert.
Zielstellung war es, die programmatischen Ziele nachhaltigen kommunalen Handelns in die Praxis zu führen. In der diesbezüglichen Broschüre Strategische Eckpunkte für eine nachhaltige Entwicklung, herausgegeben von den am Dialog "Nachhaltige Stadt" findet sich die Aussage der beteiligten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, u.a. auch Oberbürgermeister Burkhard Jung: "Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit muss von der politischen Spitze getragen sein, um die Wirksamkeit des Anliegens zu sichern. (August 2015, Rat für Nachhaltige Entwicklung) Bei dieser Aussage möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und sollte auch der Stadtrat sowie die Stadtgesellschaft ihn beim Wort nehmen.
Jegliches Reden und Planen von Nachhaltigkeit im eigentlichen Sinne (Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen Regenerationsfähigkeit des jeweiligen Systems erhalten bleiben) bleibt nur ein leeres Lippenbekenntnis, wenn es nicht untersetzt sowie anschließend planvoll und ineinandergreifend implementiert wird. Neben bestehenden Handlungsprogrammen und Leitbildern beinhaltet auch das INSEK Ansatzpunkte und Zielstellungen für nachhaltiges Handeln und eine nachhaltige Stadtentwicklung, welche nur dann auch umgesetzt werden können, wenn dieses Prinzip schlüssig durchdacht und in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung schrittweise mit Zielen untersetzt und vernetzt eingeführt wird.
Diese wesentliche Aufgabe soll die Angelegenheit des/der Nachhaltigkeitsbeauftragte*n sein. Darüber hinaus soll die/der Beauftrage(r) eine Verbindung auf Augenhöhe in Sachen Nachhaltigkeit zum Stadtrat, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft herstellen.
Sukzessive ist das Nachhaltigkeitsmanagement mit Hilfe eines auf Dauer angelegten Monitorings zu verbessern, sodass Erfolge, Schwachstellen und Konflikte in Sachen Nachhaltigkeit z. B anhand geeigneter Kenngrößen immer besser beurteilt werden können. Des Weiteren sollen Nachhaltigkeitsprüfungen künftig den haushalterischen Umgang mit finanziellen und natürlichen Ressourcen sicherstellen.
Weil städtisches Wachstum für uns kein Selbstzweck ist, wollen wir dieses qualitätsvoll und nachhaltig gestalten, damit die Menschen auch in Zukunft gut leben können. Dafür benötigt werden anpassungsfähige und vielfältige Stadtstrukturen, ein funktionierendes Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine Beteiligung und ein gutes Miteinander von Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.
Beschluss der Ratsversammlung am 31. Mai 2018
Der Antrag wurde in das reguläre Antragsverfahren verwiesen. Dieser findet sich hier.