Änderungsantrag zur Vorlage "Lebendig grüne Stadt am Wasser - Freiraumstrategie der Stadt Leipzig"

Änderungsantrag vom 15. Juni zur Beschlussfassung am 21. Juni 2017

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Beteiligungskonzept zur Erarbeitung des  Masterplanes dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des IV. Quartals  2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Masterplan zur Freiraumstrategie der Stadt Leipzig ist dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2018 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Der Masterplan ist mit einer Kostenplanung und Haushaltsaussagen zu den jeweiligen Maßnahmen zu untersetzen.
  3. Der Masterplan wird durch die Stadtverwaltung fünf Jahre nach Beschluss evaluiert.  Der Evaluationsbericht  wird dem Stadtrat als Informationsvorlage vorgelegt. Er soll Aussagen zum Umsetzungsstand und zu Veränderungsbedarfen  enthalten.


Begründung:
In der wachsenden Stadt ist die Freiraumstrategie ein Erfordernis, um der zunehmenden Bevölkerung ein adäquates Angebot für Freizeit und Erholung vorzuhalten. Zugleich ist die Freiraumstrategie auch ein bindendes Bekenntnis der Stadt Leipzig für die Bewahrung, den Schutz  und den Wert von natürlichen, sensiblen Flora-Fauna-Bereichen, teilweise in  Nachbarschaft mit Wachstumsansprüchen des städtischen Wohnens, Gewerbe und Infrastruktur.
Bei der Maßnahmenentwicklung und –steuerung wird es ein besonderes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer Beteiligung geben, weil diese den allgemein verfügbaren  Freiraum in der wachsenden Stadt als gefährdet wahrnehmen. Verschiedene  und ggf. unterschiedliche Nutzungsinteressen müssen im Beteiligungsprozess genannt, verhandelt und ausgeglichen werden können.  Sofern die öffentliche Beteiligung frühzeitig stattfindet und durch  einen verbindlichen Prozess geführt wird, kann dieser Prozess eine Akzeptanz der Strategie unterstützen. Die Beteiligung muss im Sinne der verbindlichen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Interesse einer zielführenden  Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft deswegen konzeptionell sehr gut vorbereitet werden.
Da Maßnahmen ohne finanzielle Aussagen zu den Kosten keinen Wert haben, sind im Maßnahmenplan Angaben dazu unabdingbar.
Trotz einer Strategie sind regelmäßige, kritische Betrachtungen und Abgleiche der Ziele und deren Erfüllungsstand ein Planungsinstrument, welches auch interne und externe Kontrolle ermöglicht. Fünf Jahre sollte ein Zeitraum sein, nach welchem Ergebnisse ablesbar sind.

Beschluss der Ratsversammlung vom 20. September 2017

Der Antrag wurde vom Stadtrat beschlossen.

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