Änderungsantrag zur Vorlage "Mietspiegel 2018"

Der Änderungsantrag wurde in geänderter Form vom Einreicher übernommen und beschlossen.

Beschluss:


1. Der Leipziger Mietspiegel 2018 wird als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB bestätigt.

2. Der Leipziger Mietspiegel 2018 tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft und löst den Mietspiegel 2016 ab.

3. Die Stadtverwaltung wird in Bezug auf die Erarbeitung des nächsten Mietspiegels beauftragt, den zeitweiligen Ausschuss Wohnen über die Ergebnisse aus den Arbeitskreissitzungen zu informieren und die verschiedenen Methoden zur Erstellung eines Mietspiegels vorzustellen.

 

Änderungsantrag vom 21. Juni 2019

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um einen Punkt 3.:

3. Die Stadtverwaltung wird in Bezug auf die Erarbeitung des nächsten Mietspiegels beauftragt, den Stadtrat insbesondere hinsichtlich der Frage, nach welcher Methode der Mietspiegel zu erstellen ist, frühzeitig beteiligen. Die Frage ist vertiefend im zeitweiligen Ausschuss Wohnen zu erörtern. Vertreter des Arbeitskreises Mietspiegel sind zu laden.
 
Begründung:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich auch weiterhin für einen qualifizierten Mietspiegel aus, der selbstverständlich nach wissenschaftlichen Kriterien zu erstellen ist. Wir wollen nicht, dass Vermieter wieder wie früher ihre Bestandsmieten unter Verweis auf drei
Vergleichswohnungen in der Nähe erhöhen – weitgehend unabhängig davon, was in einem „einfachen Mietspiegel“ steht.

Ungeachtet dessen halten wir es für wünschenswert, dass die am Arbeitskreis Mietspiegel beteiligten Akteure Einvernehmen herstellen. Dieses Einvernehmen gab es nun zum zweiten Mal in Folge nicht. Die Methode der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels ist umstritten,
weshalb er von Teilen des Arbeitskreises Mietspiegel (6 Leipziger Wohnungsbaugesellschaften) abgelehnt wird.

Im Interesse eines dauerhaften Rechtsfrieden, aber auch vor dem Hintergrund, dass Akteure des Arbeitskreises Mietrecht, diesem künftig fernbleiben könnten, halten wir es für geboten, einen weiteren Versuch der Klärung von strittigen Fragen zu unternehmen. Den zeitweiligen
Ausschuss Wohnen halten wir für den richtigen Ort der Diskussion, weil dadurch auch die Möglichkeit geschaffen wurde, den Stadtrat in dieser Frage frühzeitig mit einzubeziehen.

Zurück