Änderungsantrag zur Vorlage "Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 - Ergebnisse und zentrale Maßnahmen"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung im Mai 2020

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung Leipzig 2019 (Anlage3) zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat nimmt den Bearbeitungsprozess und das Vorgehen zum Umgang mit den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat Ende 2020 über die Ergebnisse des Auswertungsprozesses und das weitere Vorgehen.
  3. Die überplanmäßigen Aufwendungen für Personalentwicklungsmittel nach §79(1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 600.000 € im PSP-Element 1.100.11.1.2.02.50 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ (1.100.61.1.0.01.01) im Sachkonto „allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land“(31110000).
  4. Die Bestätigung der außerplanmäßigen Aufwendungen für die zentrale Durchführung von Dialogformaten für Mitarbeiter/-innen nach §79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 25.000 € im PSP-Element 1.100.11.1.2.02.50 werden zur Kenntnis genommen. Die Deckung erfolgt aus PSP-Element „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ (1.100.61.1.0.01.01) im Sachkonto „allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land“ (31110000).
  5. Ein Mehrbedarf für Personalentwicklung i.H.v. 1.200.000 € und Mitarbeiterdialoge i.H.v. 50.000 € für die Jahre 2021ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2021/2022 durch das Personalamt zu berücksichtigen und anzumelden. Über die Bereitstellung wird im Rahmen des Planungsprozesses entschieden.
  6. Die weiteren zentralen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat Ende 2020 über den Stand.
  7. Die Maßnahmen sind auf die Belange von Teilzeitkräften gesondert abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen.
  8. Die Einführung von Mentoringprogrammen als Maßnahme innerhalb von Verwaltungseinheiten wird geprüft. Der Personalrat und die Beauftragten für Gleichstellung, Integration und Menschen mit Behinderung sind dazu einzubeziehen. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat Ende 2020 über den Stand.
  9. Über die dezentralen und zentralen Personalentwicklungsmaßnahmen erfolgt jährlich eine Berichterstattung gegenüber dem Gleichstellungsbeirat, Behindertenbeirat, Migrantenbeirat und dem Familienbeirat.

Begründung:

Die Kürzung der unter Beschlusspunkt 3 und 4 genannten Aufwendungen für 2020 um jeweils 50 Prozent ergibt sich aus der Tatsache, dass mit Beschlussfassung und Vorbereitung der angestrebten Maßnahmen im günstigsten Fall nur noch ein Umsetzungszeitraum von sechs Monaten in 2020 zur Verfügung steht.

42,5 % aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig sind Teilzeitbeschäftigte. Eine uneingeschränkte Inanspruchnahme der geplanten dezentralen und zentralen Maßnahmen zur Personalentwicklung muss für Vollzeit- und Teilzeitkräfte gewährleistet sein und ist auf die (zeitlichen) Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit anzupassen.

Der kürzlich erschiene 5. Frauenförderplan der Stadt Leipzig fußt ebenfalls auf den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung 2019. Als eine Ableitung aus den Ergebnissen wird dort die Einführung von Mentoringprogrammen angedacht. Dieses Konzept findet sich jedoch nicht unter den in den Anhängen zur Beschlussvorlage aufgeführten Personalentwicklungsmaßnahmen für 2020 ff. Ein Mentoring ist ein sehr wichtiges Personalentwicklungsinstrument, um fachliches Wissen und Erfahrungswissen an eine noch unerfahrene Person weiterzugeben und persönliche Kontakte zu vermitteln. Die Praxis des Wissenstransfers muss in der Stadtverwaltung stärker Berücksichtigung finden und institutionell durch Maßnahmen und Programme fest verankert werden.

Durch eine jährliche Berichterstattung im Gleichstellungs-, Migranten-, Behinderten- und Familienbeirat können externe Impulse zu den neuen Personalentwicklungsmaßnahmen eingesammelt werden. Dies gilt im Besonderen für den Bereich des neuen Angebots von (temporären) Homeoffice-Arbeitsplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 28. Mai 2020

Der Änderungsantrag wurde im wesentlichen von der Verwaltung übernommen und so beschlossen

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