Änderungsantrag zur Vorlage "Modellprojekt "Eigene Wohnung" zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes in Leipzig"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 21. April 2021

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird unter Maßgabe folgender inhaltlicher Änderungen unter „2. Beschreibung der Maßnahme“ bestätigt:

Das Modellprojekt „Eigene Wohnung“ möchte insbesondere obdachlose Personen mit multiplen Problemlagen erreichen. Dazu gehören auch suchtkranke und psychisch kranke Personen. Teilnehmer/-innen müssen keine Abstinenz oder Therapiebereitschaft vorweisen. Personen, die besonders stark ausgegrenzt sind und mit anderen bestehenden Hilfeangeboten weniger gut erreicht werden, sollen bevorzugt in das Projekt aufgenommen werden. Teilnehmer/-innen müssen nicht einer sozialen Betreuung zustimmen, sondern bekommen einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung angeboten. Das Projekt richtet sich an Personen, die:

• mindestens 18 Jahre alt sind, alleinstehend oder als Paar lebend,

• obdachlos sind, d. h. auf der Straße, in Behelfsunterkünften oder in Notunterkünften leben.

• den Willen haben, in einer eigenen Wohnung zu leben,

einer sozialen Betreuung zustimmen, welche einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung der Teilnehmenden anzielt,

• grundsätzlich Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII haben oder ein ausreichendes regelmäßiges eigenes Einkommen vorweisen.

Begründung:

Mit Housing First wird die Wohnungslosenhilfe revolutioniert. Doch wenn der Ansatz ernst gemeint ist, muss das Mietverhältnis konsequent vom Unterstützungsangebot entkoppelt werden.

Der Punkt „Freiwilligkeit der sozialen Betreuung“ wurde bei der Wohnungslosenkonferenz im Oktober 2020 intensiv beraten. Es überwog das Votum für eine voraussetzungsfreie Teilnehme am Housing First. Ergebnisse aus Städten und Ländern, die Housing First anbieten, zeigen, dass Wohnungslose durchaus zunächst eine Phase der Konsolidierung benötigen, ehe sie weitere Hilfen annehmen können. Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Es ist bedingungslos anzuwenden.

Das bedeutet: Es wird primär kein Hilfeplan aufgestellt, sondern Unterstützung und Beratung durch professionelle Teams wird je nach den Wünschen bzw. Bedürfnissen (nachdrücklich) angeboten, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Annahme ist freiwillig. Im Vordergrund steht die Autonomie des Einzelnen.

 

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