Änderungsantrag zur Vorlage "Neufassung der Entschuldungskonzeption der Stadt Leipzig"
Änderungsantrag vom 28. April 2022
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
- Die Stadt Leipzig verpflichtet sich zu einer nachhaltigen variablen Entschuldung unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit und Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit gem. § 72 Abs. 1 SächsGemO, wobei sich Generationengerechtigkeit als Anspruch, „Lasten, Pflichten und Ressourcen zwischen allen Generationen gleich zu verteilen“ definiert. Ziel ist die Minimierung einer finanziellen Belastung künftiger Generationen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Neufassung der Entschuldungskonzeption der Stadt Leipzig umzusetzen.
- Die Information des Stadtrates erfolgt jährlich mit dem Finanzbericht zum 31.12.
- Alle Verwaltungsvorlagen werden mit diesem zusätzlichen Kriterium bei der Prüfung zur Generationengerechtigkeit versehen (Zielrose „Wirkung auf Akteure“)
Der Oberbürgermeister macht hierzu einen Umsetzungsvorschlag.
Begründung:
Mit der Vorlage wird eine neue Prüfungslinie eingeführt, die nicht ausdiskutiert wird. Zur Generationengerechtigkeit gibt es klare Kriterien, die fiskalische Gerechtigkeit ist ein, wenn auch wichtiger, durchaus aber in seinen Folgewirkungen diskutabler Punkt. Wir wollen mit dem Änderungsantrag Klarheit herstellen, dass die Deutungshoheit nicht allein im Finanzdezernat liegt.
Beschluss in der Ratsversammlung vom 15. Juni 2022
Beschlusspunkt 1 des Änderungsantrags ist mit weiteren Änderungen angenommen. Beschlusspunkt 4 unseres Änderungsantrages wurde als Protokollnotiz aufgenommen.