Änderungsantrag zur Vorlage "Sicherung des Schulschwimmens"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 15. Juli 2020

Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 3 wie folgt geändert:

3. Die im Haushaltsjahr 2021 ff. entsprechend Anlage 1 anfallenden Folgekosten sind innerhalb des gesamtstädtischen Haushaltes gedeckt und werden über eine Aufstockung des vorhandenen Budgets des Fachamtes ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 sichergestellt. zu entscheiden.

Begründung:

Ohne eine Aufstockung des Budgets des Fachamtes wird die Umsetzung der in der Vorlage benannten Ziele zur Absicherung des Schulschwimmens nicht möglich sein. Die Budgets des Fachamtes setzen sich ohnehin im Wesentlichen aus pflichtigen Leistungen zusammen, sodass auch eine Budgetkürzung zur Umverteilung an anderer Stelle zu Einschnitten führen würde. Ohne eine gesicherte Finanzierung in 2021 zu signalisieren, würde zwangsläufig dazu führen, dass für das kommende Schuljahr keine über das bisherige Budget hinaus gehenden Verträge mit den Leistungspartnern geschlossen werden können. Dies sind neben der Sportbäder Leipzig GmbH die Sachsentherme sowie die Uni-Schwimmhalle. Um den Schwimmunterricht im Grundschulbereich abzusichern, müsste man dann bei gleichbleibendem Budget die ohnehin knapp bemessenen Schwimmzeiten bei weiterführenden Schulen (7. Schuljahr) und Förderschulen (bspw. Förderzentrum für körperlich-motorische Entwicklung Albert Schweitzer Schule) streichen.

Die finanziellen Mehrbedarfe von 45.600 € in 2021 und 41.100 € in 2022 bewegen sich in einem überschaubaren Rahmen, der eine Sicherstellung der Finanzierung durch eine Aufstockung des vorhandenen Budgets des Fachamtes mit dem Haushaltsplanentwurf nicht im Wege stehen sollte.

 

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