Änderungsantrag zur Vorlage "Strategie und Richtlinie der Stadt Leipzig zu Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau bei kommunalen Hochbaumaßnahmen"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019

Beschlussvorschlag:

Punkt 3 des Beschlussvorschlags wird wie folgt gefasst:

Die Richtlinie tritt zum 01.01.2021 fu?r alle kommunalen Hochbaumaßnahmen in Kraft (gema?ß Pkt. 3.1 der Richtlinie). Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 wird eine Ausnahmeregelung von der ansonsten ab diesem Zeitpunkt für alle kommunalen Hochbaumaßnahmen betreffenden Richtlinie beschlossen: bei Bauvorhaben von Schulen und Kindertagesstätten kann die Ausstattung mit Kunst am Bau nachträglich, spätestens jedoch bis 2030 erfolgen. Die dafür notwendigen Mittel sind im Haushalt einzuplanen. Ab dem 01.01.2024 gelten die Bestimmungen der Richtlinie dann ausnahmslos für alle kommunalen Hochbaumaßnahmen. Bei der Umsetzung an Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler gemäß Pt. 2.2 der Richtlinie einbezogen werden. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass sich aus der Umsetzung der Richtlinie keine Planungs- und Bauzeitverlängerungen von Bauvorhaben ergeben.

Begründung:

Ein wesentlicher Teil der kommunalen Hochbaumaßnahmen betrifft den Bau von Schulen und Kindertagesstätten, von denen ein Großteil in den kommenden Jahren errichtet wird. Das grundsätzliche Anliegen der Vorlage wird konterkariert, wenn von 2021 - 23 bei Kindertagesstätten und Schulen nur 2 Bauvorhaben pro Jahr umgesetzt werden. Zudem ist unklar, auf welche Weise eine Auswahl der betreffenden Bauvorhaben erfolgen soll. Gerade bei Kitas und Schulen kann und sollte Kunst am Bau im Rahmen zeitgemäßer pädagogischer Architektur wirkungsvoll zum Tragen kommen. Angesichts des bekannten Zeitdruck bei Bauten der sozialen Daseinsvorsorge, insbesondere bei Kitas und Schulen sollten Planungs- und Bauverzögerungen aufgrund von Kunst am Bau vermieden werden. Dies kann durch entsprechende Abläufe und die Berücksichtigung von Kunst am Bau mit geringer Eingriffstiefe in Planungs- und Bauprozesse sowie ggf. eine nachträgliche Ausstattung gewährleistet werden. Eine nachträgliche Ausstattung mit Kunst am Bau kann Verzögerungen vermeiden und ermöglicht zu dem, schrittweise Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie zu sammeln. Die gemeinsame Umsetzung von Kindern und Schüler*innen kann sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung von Kunst am Bau erhöht die Akzeptanz und stellt eine pädagogische Bereicherung dar.

Beschluss der Ratsversammlung im November 2019

Mit 39/19/2 vom Stadtrat beschlossen

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