Änderungsantrag zur Vorlage "Stromlieferung aus PV-Anlagen in den Objekten der Stadt Leipzig mit der Leipziger Kommunalen Energieeffizienz GmbH (LKE) - Beitrag zum Klimaschutz"
Änderungsantrag zur Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 3. Dezember 2020
Punkt 2 wird wie folgt gefasst:
Auf Grundlage des gemeinsam abgeschlossenen Vertrages werden bei kommunalen Neubauten, Komplexsanierungen und auf geeigneten Bestandsobjekten mit der LKE Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) errichtet. Die Photovoltaikanlagen sind vorzugsweise mit einem Gründach zu kombinieren. Bürgergenossenschaften werden entsprechend der Nachfrage im Einzelfall durch die LKE einbezogen. Dazu werden potentielle Interessenten rechtzeitig und proaktiv informiert, dass eine Einbeziehung von Bürgergenossenschaften möglich wird.
Begründung:
Der Änderungsantrag vollzieht die Ratsbeschlüsse zum Klimasofortmaßnahmenprogramm nach. Hier wurde beschlossen, dass PV-Solaranlagen bei entsprechender Nachfrage als Bürgersolaranlage konzipiert werden. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, sind potentielle Interessenten im Rahmen des Planungsprozesses rechtzeitig und proaktiv zu informieren, welche Komplexsanierungen und Bestandsobjekte geeignet sind. Hierbei sind die notwendigen längeren Vorlaufzeiten zu beachten, die Bürgergenossenschaften für eine Investitionsentscheidung benötigen. Eine zügige Umsetzung von Baumaßnahmen insbesondere für Kitas und Schulen ist davon grundsätzlich unberührt. Ebenfalls im Klimasofortmaßnahmenprogramm beschlossen wurde,
dass PV-Anlagen vorzugsweise mit einem Gründach kombiniert werden, was durch seine Kühlungswirkung und den Rückhalt von Niederschlagswasser zur Klimaanpassung und nebenher zur Erhöhung der Anlageneffizienz beiträgt." (S. 15)