Änderungsantrag zur Vorlage Strukturwandel im Mitteldeutschen Braunkohlerevier,
Änderungsantrag vom 5. November 2021 (Gemeinsam mit Fraktion DIE LINKE & Sr. Thomas Köhler)
Die Beschlussvorlage wird um Punkt 5. ergänzt:
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2022 ein strategisches Konzept zur Verwendung der Strukturstärkungsmittel über alle Förderperioden sowie ein Konzept zur dauerhaften Beteiligung von Stadtrat und Wirtschafts- und Sozialpartnern gemäß RL InvKG bei der Entwicklung und Priorisierung von für die einzelnen Förderperioden und zu den jeweiligen Regionalen Begleitausschuss-Sitzungen anzumeldenden Projektvorschlägen zur Beschlussfassung vorzulegen
Begründung:
Mit den Mitteln aus Strukturstärkungsgesetz fließen bis 2038 erhebliche finanzielle Ressourcen nach Leipzig. Auch wenn die in der Beschlussvorlage enthaltenen Projektvorschläge bereits im Verfahren sind und dementsprechend nicht mehr in Frage gestellt werden können, ist für den weiteren Prozess eine stärkere strategische Einbindung und Beteiligung von Stadtrat und Wirtschafts- und Sozialpartnern anzustreben.
Bislang liegt kein strategisches Konzept vor, das der Auswahl der Projektvorschläge zu Grunde liegt und die allgemeinen Aussagen des Leitbilds für das Mitteldeutsche Revier konkretisiert. Vielmehr scheinen Projektvorschläge vorrangig aufgrund bestehender Finanzierungslücken ausgewählt zu werden. Eine nachhaltige Verwendung der Strukturstärkungsmittel kann jedoch nur gelingen, wenn diese strategiegeleitet erfolgt. Dementsprechend ist eine strategische Konzeption notwendig, die den vorhandenen und in Stadtratsbeschlüssen niedergelegten Zielsetzungen der Stadtentwicklung, insbesondere dem INSEK 2030 entspricht. Diese sollte klare Schwerpunktsetzungen und abrechenbare Zielsetzungen hinsichtlich der beabsichtigten Strukturstärkung enthalten. Inhaltlich im Fokus sollte dabei eine nachhaltige soziale, ökonomische und ökologische Entwicklung stehen, die bestehende Strukturdefizite behebt. Neben zukunftsorientierten Lösungen, die an Energiewende und Klimaneutralität ausgerichtet sind, sollte dabei auch eine Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Bildung und Demokratie erfolgen.
Eine nachhaltige Mittelverwendung setzt zudem eine intensive und frühzeitige Beteiligung von Stadtrat und Bürgerschaft relevanten Akteuren (vgl. Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern gemäß RL InvKG, Art. IX, Pt. 3) voraus. Dafür ist dem Stadtrat ein Konzeptvorzulegen. Eine wie bisher ausschließlich in den Händen von Verwaltung und Stadtspitze erfolgende Entscheidung über Projektvorschläge ist für das weitere Verfahren nicht akzeptabel.