Änderungsantrag zur Vorlage "Umsetzung einer gemeinwohlorientierten Quartiersentwicklung am ehemaligen Freiladebahnhof Eutritzsch - Ankauf von Flächen"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 13. Juli 2022

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert und ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der Beschlussfassung über die Vorlage VII-DS- 07025 (Bebauungsplan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher/Delitzscher Straße“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss) dem Vorhabenträger Leipzig 416 GmbH schriftlich mitzuteilen, dass alle Baufelder für einen Ankauf durch die Stadt bzw. städtische Eigengesellschaften in Betracht kommen, so dass die Erstandienungsverpflichtung gem. § 6 der am 15.12.2020 geschlossenen „1. Ergänzungsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag Eutritzscher / Delitzscher Straße (Planungs- und Entwicklungsvereinbarung, PEV) vom 26.04.2017“ für die in diesem Bereich liegenden Grundstücksflächen auch nach Auslegungsbeschluss bestehen bleibt.
  2. Der Ankauf von Grundstücksflächen gemäß Pt. 1 erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des Ankaufsinteresses festzustellenden Wert. Hierzu beauftragt die Stadt Leipzig im Benehmen mit dem Vorhabenträger ein Wertgutachten.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2022 eine Konzeption zur Auswahl und Finanzierung des Erwerbs von Grundstücksflächen gemäß Pt. 1 vorzulegen.

Begründung:

Mit Beschluss vom 24. Februar 2021 hat der Rat dem Antrag der Grünen Ratsfraktion zu einer Gemeinwohlorientierten Entwicklung am Freiladebahnhof Eutritzsch zugestimmt (VII-A-01896-NF-03). Der Prozess einer Auswahl von Flächen, die für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung infrage kommen, ist noch nicht abgeschlossen. Über die von der Verwaltung für experimentelles Wohnen vorgeschlagenen Baufelder 10 und 11 hinaus ist auch denkbar, dass auch Baufelder im künftigen Zentrum des Quartiers oder mit Gewerbe für einen Ankauf in Frage kommen. Hierzu gilt es den begonnenen Diskussionsprozess bis Ende 2022 fortzuführen und in einer Konzeption zusammenzuführen, die auch mögliche Finanzierungsformen (vgl. Antrag Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung) beinhaltet. Auch unabhängig davon ist die Andienungspflicht für das gesamte Quartier zu wahren, um Einflussmöglichkeiten auf die weitere Entwicklung des Quartiers nehmen können.

Beschluss Ratsversammlung am 13. Juli 2022

Der Änderungsantrag wurde mit 44/8/0 Stimmen beschlossen.

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