Änderungsantrag zur Vorlage "Verfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig für die VII. Wahlperiode"

gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und Freibeuter zur Beschlussfassung am 12. Dezember 2018

Beschlussvorschlag:

1. Die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche der Stadtrat aus dem Kreis der Migranten beruft, werden in indirekter Wahl gewählt. Die Wahl findet gemeinsam mit der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 statt.
 

2. Wahlberechtigt und wählbar sind:

  • zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer;
  • zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte;
  • Bürger mit der deutschen und mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit
  • (Spät-) Aussiedler;
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen; Personen dieser Gruppe müssen vorab einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

 
3. Wahlverfahren

a) Die Wahl der Bewerber erfolgt nach den Herkunftsregionen

  • West- und Zentralasien
  • Südostasien und sonstiges Asien
  • Subsaharisches Afrika
  • Nordafrika
  • Süd- und Mittelamerika
  • Nordamerika, Australien, Ozeanien
  • Nord- West und Mitteleuropa
  • Süd und Osteuropa

 
b) Die Bewerber werden auf dem Stimmzettel ihrer jeweiligen Herkunftsregion zugeordnet. Die Verteilung der Sitze auf die Herkunftsregionen erfolgt im Verhältnis der Summe der auf die Bewerber aus den jeweiligen Regionen entfallenen Stimmen. Dabei ist sicherzustellen, dass auf jede Herkunftsregion mindestens ein Sitz entfällt. Die Auswahl der Bewerber innerhalb der Herkunftsregionen erfolgt in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.

c) Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen. In jeder Herkunftsregion darf maximal eine Stimme vergeben werden.

d) Die Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel in den Herkunftsregionen wird gelost. Dabei wird, solange Bewerber in entsprechender Anzahl vorhanden sind, zwischen weiblichen und männlichen Bewerbern abgewechselt. Das Verfahren der Reihung der Bewerber ist auf dem Stimmzettel zu erläutern.


4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Basis der Wahlordnung der Stadt Dresden unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlusspunkte eine Wahlordnung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zur Entscheidung in der Sitzung im Dezember 2018 vorzulegen.

 

Begründung:

erfolgt mündlich

Zurück