Änderungsantrag zur Vorlage „Vermögensverwaltung der Stadt Leipzig: Nutzungsentgelte für Pachtgaragen“
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in Punkt 1.) durch Streichung von Satz 2 geändert:
Die Stadt Leipzig bekennt sich zu den städtischen Garagen in ihrer heutigen Nutzung. Der derzeitige Beitrag der Garagen zur Vermeidung von Verkehr und Parkdruck in den Wohnquartieren sowie ihr Beitrag zur verstärkten Identifikation mit den Wohnquartieren wird anerkannt. Mit gebotener Sorgfalt werden die Grundstücke für mögliche anderweitige Nutzungsperspektiven herangezogen.
Begründung:
Es ist nicht bekannt, dass Garagen, für sich allein betrachtet, Verkehr vermeiden. Es ist vielmehr anzunehmen, dass ein in einer Garage abgestelltes Kfz regelmäßig mit dessen Nutzung am Verkehr teilnimmt.
Parkdruck kann allerdings heute schon durch die Einführung eines Parkraummanagement im Stadtquartier vermieden werden.
Außerdem ist wertfrei zu beobachten, dass vermietete Garagen immer häufiger den NutzerInnen als „LagerBox“ oder als Heimwerkerplatz dienen.
Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist es und kann auch künftig notwendig werden, dass städtische Flächen - auch sog, Garagen-Grundstücke - für soziale Infrastruktur (Schule, Kita), soziales und bezahlbares Wohnen oder zur Herstellung neuer öffentliche Grünflächen oder Freiräume heranzuziehen sind. Ferner ist der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu berücksichtigen. Deshalb kann bei der Nutzungsüberlassung von städtischen Garagen auch von einer Übergangsnutzung oder “quasi-Zwischennutzung gesprochen werden.
Es wird zugesichert, mit gebotener Sorgfalt insbesondere die Nutzerinteressen mit einem Interesse der Stadt abzuwägen.