Änderungsantrag zur Vorlage VII-DS-01987 "Bebauungsplan Nr. 398 "Parkstadt Dösen"; Stadtbezirk: Südost, Ortsteil: Meusdorf; Satzungsbeschluss"
Änderungsantrag vom 18. Juni 2021
Der Beschlussvorschlag wird unter BP 1 wie folgt ergänzt:
- Im Satzungsbeschluss wird die Zahl der Stellplätze erneut überprüft und entsprechend der Stellplatzsatzung für einen Faktor von 0,5 – 0,7 Stellplätze reduziert. Im Zuge davon ist auch zu überprüfen, ob ein separates Parkdeck weiterhin notwendig ist. Die Zahl der Car-Sharing-Plätze wird erhöht.
- Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ist erneut vorzunehmen.
- Die Anzahl an zu fällenden Bäumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist auszuweisen, dass der Verlust an Bäumen und Totholz vollständig ortsnah auszugleichen ist. Die bisherige vereinbarte freiwillige Zahlung genügt diesen Anforderungen nicht.
- Die Bilanz von Entsiegelung und Neuversiegelung ist im B-Plan gesondert auszuweisen. Eine Nettoneuversiegelung wird abgelehnt.
Begründung:
Die Zahl der zu fällenden Bäume wurde nach Anpassung der Planung von 226 auf 211 (es werden insgesamt 286 Bäume gefällt, davon 75 mit schlechter Vitalität) reduziert. Dazu kommen weitere Gehölze, die nicht zum Erhalt festgesetzt werden, d.h. sie werden nicht ersetzt, wenn sie "zufällig" fallen. Dabei werden die aus Gründen der Verkehrssicherheit zusätzlich zu fällenden Bäume nicht in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz berücksichtigt.
Die formale Feststellung, dass die Fällung aus anderen Gründen erfolgt und damit nicht im B-Plan auftauchen ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden führt aber dazu, dass die Bilanz nicht vollständig ist und mehr Grün verloren geht, als insgesamt ausgeglichen werden kann.
Von den im Gebiet 800 Bäumen insgesamt weisen laut Planung 275 sehr starke Schädigungen auf. 286 werden durch den Bebauungsplan gefällt, davon 75 nicht vitale, die einfach abgezogen werden. 200 zusätzliche nicht vitale Bäume werden nicht zum Erhalt festgesetzt, sind aber nicht mehr vital. Insgesamt droht im Gebiet der Verlust von ca. 486 Bäumen. Diesen stehen verbindlich festgesetzten Ersatzpflanzungen in Höhe von 346 Bäumen gegenüber.
Es fallen außerdem die „Wildnisecken“ weg, Verlust von Gebüschen und Hochstaudenfluren wird gar nicht erwähnt.
Errechnet wird dann im GOP, dass damit dauerhaft 140 Bäume weniger im Gebiet stehen werden. Daher die "freiwillige" Zahlung von 30T Euro. Die Stadt rechnet pro Baum etwa 1.250 €. Damit werden 24 Bäume gespendet! Im städtebaulichen Vertrag wird von 750 Euro und 40 Bäumen gesprochen.
Verstoß gegen das Vermeidungsgebot des Naturschutzgesetzes. Der Grundsatz der Vermeidung der Eingriffsregelung wurde nicht beachtet.
Ein Drittel des vorhandenen alten Baumbestandes wird durch das Vorhaben gerodet und beseitigt. Dieser Umfang an Baumfällungen widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz des § 15 Abs. 1 BNatSchG. Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.
Die Zahl der Stellplätze bezieht sich auf den Änderungsantrag, indem eine Maximalzahl an 550 Stellplätzen festgesetzt wurde. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig ist jedoch ein Faktor von 0,5-0,7 anzulegen. Im Plangebiet wird mit dem Faktor 0,9-1,1 geplant. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Zielstellung sollte es sein, dass Quartier in Übereinstimmung mit den Beschlüssen zum Klimanotstand und der damit angedachten Verkehrswende autoarm zu gestalten. Die Begründung einer bislang nicht ausreichenden ÖPNV-Anbindung verfängt nicht. Die Zahl der Stellplätze ist zu reduzieren, die Zahl der Car-Sharing-Plätze ist zu erhöhen.
Außerdem: "Die aufgrund der Verkehrssicherheit zusätzlich zu fällenden Bäume werden in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nicht berücksichtigt, da deren Fällung nicht aufgrund von ihnen entgegenstehenden Festsetzungen des B-Planes erfolgt, sondern aus anderen, von diesem B-Plan unabhängigen Gründen. "
Beschluss der Ratsversammlung am 23. Juni 2021
Der Antrag wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit abgelehnt.